Kleine Anfrage - KA/0020/VIII  

 
 
Nummer:KA/0020/VIIIEingang:03.01.2017
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:03.01.2017
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:17.01.2017
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:15.02.2017
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:15.02.2017
  Fristverlängerung:31.01.2017
 
Betreff:Versackungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Anlagen:
Terminverlängerung PDF-Dokument
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

In der Pressemitteilung des Bezirksamts vom 16.08.2013 informierte das Bezirksamt: „Wegen einer Versackung des Gehweges im Archibaldweg 4, ausgelöst durch eine defekte Regenwasserleitung, werden die Berliner Wasserbetriebe am Mittwoch, dem 21. August 2013 ab ca. 8 Uhr zur Schadensprüfung eine Farbwassereinleitung vornehmen. (…)“

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wurden die undichten Stellen in der Kanalisation, die zur Versackung des Gehwegs im Archibaldweg 4 führten, gefunden und repariert?
  2. Aus welchen Gründen konnte der durch die Versackung entstandene Gehwegschaden bislang nicht repariert werden? (siehe Abbildung 1)
  3. Welche Auswirkungen hat oder hatte die Versackung auf den sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 11-7?
  4. Wie häufig treten Versackungen auf öffentlichen Verkehrsflächen auf?
  5. Wer haftet für Schäden an Personen oder Gütern, die durch eine Versackung auf einer über einem Regen- oder Abwasserkanal angelegten Stellfläche (Parkplatz) entstehen?
  6. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Wahrscheinlichkeit ein, dass auf dem geplanten Parkplatz an der Ruschestraße, Ecke Gotlindestraße Versackungen auftreten?
  7. Sind dem Bezirksamt Gebäude bekannt, deren Standfestigkeit durch Leckagen der unter ihnen geführten (Regen- oder Abwasser-) Kanalisation bedroht sein könnte? Wenn ja, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden ergriffen?

Abbildung 1 (Foto vom 16.12.2016)

 

Kleine Anfragen Antworttext

In der Pressemitteilung des Bezirksamts vom 16.08.2013 informierte das Bezirksamt: „Wegen einer Versackung des Gehweges im Archibaldweg 4, ausgelöst durch eine defekte Regenwasserleitung, werden die Berliner Wasserbetriebe am Mittwoch, dem 21. August 2013 ab ca. 8 Uhr zur Schadensprüfung eine Farbwassereinleitung vornehmen. (…)“

 

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wurden die undichten Stellen in der Kanalisation, die zur Versackung des Gehwegs im Archibaldweg 4 führten, gefunden und repariert?
  2. Aus welchen Gründen konnte der durch die Versackung entstandene Gehwegschaden bislang nicht repariert werden? (siehe Abbildung 1)
  3. Welche Auswirkungen hat oder hatte die Versackung auf den sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 11-7?
  4. Wie häufig treten Versackungen auf öffentlichen Verkehrsflächen auf?
  5. Wer haftet für Schäden an Personen oder Gütern, die durch eine Versackung auf einer über einem Regen- oder Abwasserkanal angelegten Stellfläche (Parkplatz) entstehen?
  6. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Wahrscheinlichkeit ein, dass auf dem geplanten Parkplatz an der Ruschestraße, Ecke Gotlindestraße Versackungen auftreten?
  7. Sind dem Bezirksamt Gebäude bekannt, deren Standfestigkeit durch Leckagen der unter ihnen geführten (Regen- oder Abwasser-) Kanalisation bedroht sein könnte? Wenn ja, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden ergriffen?

Abbildung 1 (Foto vom 16.12.2016)

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

 

Zu1)

 

Erste Feststellungen eines Schadens im Gehweg Archibaldweg 4 wurden 2013 gemacht. Da von einem Kanalschaden am Hausanschluss auszugehen war, wurden die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gebeten, ihre Anlage zu überprüfen. Ein Schaden in den Anlagen der BWB wurde nicht festgestellt. Der Gehwegschaden wurde vom Straßenbaulastträger beseitigt.

 

Im August 2014 wurde erneut ein Schaden im Gehweg festgestellt. Rattenlöcher an diesem Gehwegschaden und die Lage des Schadens an einem Kellerlichtschacht des Gebäudes ließen eine Verbindung zum Keller des Gebäudes vermuten. Dieser konnte nach Besichtigung des Kellers mit dem Eigentümer ausgeschlossen werden. Der Gehwegschaden wurde vom Baulastträger erneut beseitigt.

 

Die erneut festgestellte Versackung des Gehweges wurde zum Anlass genommen, eine weitere Untersuchung der Anlagen der BWB zu erbitten.

Diese ist z.Z. wegen der derzeitigen Temperaturen nicht möglich, da die Überprüfung mit Hilfe von mit Lebensmittelfarbe angereichertem Wasser erfolgt, das in die Versackungsstelle eingelassen wird. Dabei besteht bei Temperaturen im Frostbereich die Gefahr von Pfützenbildung und damit einhergehend eine Unfallgefahr. Die Überprüfung wird zu einem geeigneten Zeitpunkt (Temperaturen ganztägig im Plusbereich) durchgeführt.

 

 

 

 

Zu 2)

 

Ohne Kenntnis der Ursache des Schadens und deren Beseitigung ist die endgültige Beseitigung des Gehwegschadens nicht wirtschaftlich sinnvoll.

 

Zu 3)

 

Die Versackung, die möglicherweise durch eine schadhafte Abwasserleitung hervorgerufen wird, hat keinen Einfluss auf einen Bebauungsplan.

 

Zu 4)

 

Die Häufigkeit von Versackungen auf öffentlichen Verkehrsflächen wird statistisch nicht erfasst.

 

Zu 5)

 

Die Haftungsfrage regelt sich grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip. Der Straßenbaulastträger kontrolliert regelmäßig seine Flächen. Gefahrenstellen werden sofort nach Bekanntwerden beseitigt oder abgesichert.

 

Zu 6)

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass auf dem geplanten Parkplatz Ruschestraße / Gotlindestraße Versackungen auftreten, wird in den nächsten Jahren als gering eingeschätzt.

Inwiefern jedoch langfristig, aufgrund von Schädlingsbefall oder Schäden im unterirdischen Leitungsbestand oder Sondernutzungen Versackungen auftreten, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

.

 

 

Zu 7)

 

Nein.

 

 
 

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