Kleine Anfrage - KA/0014/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Aus welchen Gründen wurde der Bewuchs der Fläche und Bäume vom Grünflächenamt gerodet und gefällt, wenn die HOWOGE für die Errichtung des Parkplatzes verantwortlich ist?
2. Wie kommt das Bezirksamt zu der Information, dass auf der Fläche keine Schützenswerten Bäume vorhanden sind/waren (KA/0003/VIII Antwort 4), wenn Beobachtungen und Nachmessungen an den Baumstümpfen eindeutig auf das Gegenteil hindeuten (vgl. 1-4)?
2.1 Wurde dies in geeigneter Weise vor der Fällung kontrolliert?
2.2 Wer ist der*die Auftraggeber*in der Rodung des Wildwuchses und der ausgeführten Baumfällungen?
3. Aus welchen Gründen wurde vor der Rodung nicht geprüft, ob und wenn ja welche und wie viele Tiere, beispielsweise Fledermäuse, auf der betreffenden Fläche leben (KA/0003/VIII Antwort 5)?
3.1 Was könnte eine entsprechende Untersuchung, nachdem die Fläche gerodet wurde, noch für Ergebnisse bringen?
3.2 Ist dieses Vorgehen (erst roden/fällen/etc. und anschließend auf Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten für Tiere zu untersuchen) die übliche Vorgehensweise des Bezirksamtes? Wenn ja, warum?
4. Hat das Bezirksamt in die Entscheidung, auf der Grünfläche einen Parkplatz zu errichten, die Informationen aus dem Berliner Umweltatlas und der Klimaanalysekarte 2015 einbezogen, nach der die Fläche eine wichtige Abkühlungsfunktion für die Umgebung besitzt (vgl. Abbildungen 1 und 2) und damit wichtig für ein gutes Stadtklima ist?
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. Aus welchen Gründen wurde der Bewuchs der Fläche und Bäume vom Grünflächenamt gerodet und gefällt, wenn die HOWOGE für die Errichtung des Parkplatzes verantwortlich ist?
2. Wie kommt das Bezirksamt zu der Information, dass auf der Fläche keine Schützenswerten Bäume vorhanden sind/waren (KA/0003/VIII Antwort 4), wenn Beobachtungen und Nachmessungen an den Baumstümpfen eindeutig auf das Gegenteil hindeuten (vgl. 1-4)?
2.1 Wurde dies in geeigneter Weise vor der Fällung kontrolliert?
2.2 Wer ist der*die Auftraggeber*in der Rodung des Wildwuchses und der ausgeführten Baumfällungen?
3. Aus welchen Gründen wurde vor der Rodung nicht geprüft, ob und wenn ja welche und wie viele Tiere, beispielsweise Fledermäuse, auf der betreffenden Fläche leben (KA/0003/VIII Antwort 5)?
3.1 Was könnte eine entsprechende Untersuchung, nachdem die Fläche gerodet wurde, noch für Ergebnisse bringen?
3.2 Ist dieses Vorgehen (erst roden/fällen/etc. und anschließend auf Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten für Tiere zu untersuchen) die übliche Vorgehensweise des Bezirksamtes? Wenn ja, warum?
4. Hat das Bezirksamt in die Entscheidung, auf der Grünfläche einen Parkplatz zu errichten, die Informationen aus dem Berliner Umweltatlas und der Klimaanalysekarte 2015 einbezogen, nach der die Fläche eine wichtige Abkühlungsfunktion für die Umgebung besitzt (vgl. Abbildungen 1 und 2) und damit wichtig für ein gutes Stadtklima ist?
Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:
Zu 1)
Die Fällung und Rodung erfolgte durch die von der HOWOGE beauftragte Firma.
Zu 2) In den von der HOWOGE eingereichten Planungsunterlagen waren auf der künftigen Parkplatzfläche keine zu fällenden Bäume eingezeichnet, die der Baumschutzverordnung unterliegen. Aufgrund dieser Planungsunterlagen fand keine Überprüfung vor Ort statt, sodass es zu dieser fehlerhaften Aussage kam.
Durch unzureichende Abstimmung einzelner Fachbereiche war nicht bekannt, dass die HOWOGE zwischenzeitlich den für den Baumschutz zuständigen Bereich des SGAs zu einem Ortstermin zur Erteilung einer Fällgenehmigung eingeladen hatte.
Zu 2.1) Mit der Ankündigung der HOWOGE, die Fläche für die Baumaßnahme vorzubereiten, erfolgte ein Ortstermin mit dem für die Baumpflege zuständigen Bereich des SGAs, bei dem festgestellt wurde, dass fünf Bäume nach der BaumSchVO zu fällen sind. Für diese Bäume wurde eine Fällgenehmigung seitens des SGA erteilt.
Das durch die HOWOGE beauftragte Planungsbüro hat die Fäll- und Rodungsarbeiten überwacht und durch eine sach- und fachkundigen Garten- und Landschaftsbaufirma ausführen lassen. Die Kontrolle auf Tierbestand vor Beginn der Arbeiten ist bei jeder Garten- und Landschaftsbaufirma eine Standard-/ Routineaufgabe, d.h. auch die Einhaltung von Gesetzen (Artenschutz).
Zu 2.2)
Zu 3) Vor Beginn der Fällarbeiten wurden die Bäume von der ausführenden Garten- und Landschafsbaufirma kontrolliert. Es waren zu diesem Zeitpunkt keine Verdachtsmomente hinsichtlich eines Verstoßes gegen Artenschutz erkennbar.
Zu 3.1)
Da es sich bei der hier angesprochenen Fläche um einen komplett von Vegetation beseitigten Bereich handelt, ist im Nachgang nicht mehr nachvollziehbar, inwiefern sie von Tieren genutzt worden ist. Ein Ersatz für eventuell zerstörte Strukturen kann somit auch nicht gefordert werden.
Zu 3.2)
Zu 4)
Auch die Entscheidung, der HOWOGE die Fläche als Ausgleichsfläche für den von ihr überplanten öffentlichen Parkplatz in der Rathausstraße zur Verfügung zu stellen, wurde im Jahr 2014 ebenfalls vor der Fertigstellung der Klimaanalysekarte getroffen.
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