Kleine Anfrage - KA/0008/VIII  

 
 
Nummer:KA/0008/VIIIEingang:16.11.2016
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:16.11.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:30.11.2016
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:30.01.2017
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:30.01.2017
  Fristverlängerung:27.01.2017
 
Betreff:Radabstellplätze an Grundschulen
Anlagen:
KA 0008-VIII Terminverlängerung PDF-Dokument
KA 0007-0009 -VIII 2. TV PDF-Dokument
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Radabstellplätze bestehen auf den Schulgeländen der Grundschulen in staatlicher Trägerschaft im Bezirk (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  2. Wie viele von ihnen sind überdacht (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  3. Wie viele von ihnen ermöglichen eine Sicherung des Fahrrads am Rahmen, z.B. mittels eines Kreuzberger Bügels (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  4. Erachtet das Bezirksamt Anzahl und Qualität der Radabstellplätze für ausreichend (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  5. Wird die Richtzahl der AV Stellplätze, Anlage 2 von 1 Stellplatz je 5 Schüler*innen erllt (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  6. Wie viele Mittel sind für den Ausbau und die Unterhaltung der Radabstellplätze im Bezirkshaushalt für 2016 und 2017 eingestellt?
  7. Wie plant das Bezirksamt erkannte Mängel in Anzahl und Qualität der Radabstellplätze perspektivisch zu beheben?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Radabstellplätze bestehen auf den Schulgeländen der Grundschulen in staatlicher Trägerschaft im Bezirk (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  2. Wie viele von ihnen sind überdacht (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  3. Wie viele von ihnen ermöglichen eine Sicherung des Fahrrads am Rahmen, z.B. mittels eines Kreuzberger Bügels (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  4. Erachtet das Bezirksamt Anzahl und Qualität der Radabstellplätze für ausreichend (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  5. Wird die Richtzahl der AV Stellplätze, Anlage 2 von 1 Stellplatz je 5 Schüler*innen erfüllt (bitte nach den einzelnen Schulen und Schulfilialen auflisten)?
  6. Wie viele Mittel sind für den Ausbau und die Unterhaltung der Radabstellplätze im Bezirkshaushalt für 2016 und 2017 eingestellt?
  7. Wie plant das Bezirksamt erkannte Mängel in Anzahl und Qualität der Radabstellplätze perspektivisch zu beheben?

 

 


Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

Zu 1)

 

Schul-Nr.

Schule

Anzahl der Radabstellplätze

11G01

Sonnenuhr-Schule

10 + 2 nicht im Boden verankerte

11G02

Schule am Roederplatz

10

11G03

Schule im Gutspark

18

11G05

Schule auf dem lichten Berg

34

Filiale Siegfriedstr. 208-210

58

11G06

Adam-Ries-Schule

56

davon 36 vor der Schule

               20 vor der Turnhalle

11G07

Hermann-Gmeiner-Schule

5

11G08

Robinson-Schule

20

Filiale Rüdigerstr. 76

keine

11G09

rgermeister-Ziethen-Schule

36

11G10

Schule im Ostseekarree

15

11G11

Bernhard-Grzimek-Schule

69

Filiale Rummelsburger Str. 21

Gemeins. Nutzung mit der 11K01 und 11G31

4

11G12

Lew-Tolstoi-Schule

40

11G13

Karlshorster Schule

193

11G14

Richard-Wagner-Schule

173

11G16

Schule an der Victoriastadt

131

11G17

Brodowin-Schule

143

Filiale Werneuchener Str. 14

24

11G18

Schule am Wilhelmsberg

21

11G19

Obersee-Schule

48

11G21

Schule Am Faulen See

50

11G22

Martin-Niemöller-Schule

50

11G23

Friedrichsfelder Schule

78

11G25

Schule am Wäldchen

10

11G26

Randow-Schule

23

11G28

Feldmark-Schule

35

Filiale Wartiner Str. 47/49

Gemeinsame Nutzung mit der 11Y09

20

11G29

Matibi-Schule

85

Filiale Straße 3 Nr. 21

162

11G31

Schmetterlings-Grundschule

78

Filiale Rummelsburger Str. 21

Gemeins. Nutzung mit der 11K01 und 11G11

keine

 

Zu 2.)

 

Schul-Nr.

Schule

vorhandene Überdachung

11G01

Sonnenuhr-Schule

keine

11G02

Schule am Roederplatz

keine

11G03

Schule im Gutspark

keine

11G05

Schule auf dem lichten Berg

keine

Filiale Siegfriedstr. 208-210

11G06

Adam-Ries-Schule

keine

11G07

Hermann-Gmeiner-Schule

keine

11G08

Robinson-Schule

keine

Filiale Rüdigerstr. 76

11G09

rgermeister-Ziethen-Schule

keine

11G10

Schule im Ostseekarree

keine

11G11

Bernhard-Grzimek-Schule

keine

Filiale Rummelsburger Str. 21

Gemeins. Nutzung mit der 11K01 und 11G31

11G12

Lew-Tolstoi-Schule

10 von 40

11G13

Karlshorster Schule

keine

11G14

Richard-Wagner-Schule

keine

11G16

Schule an der Victoriastadt

keine

11G17

Brodowin-Schule

keine

Filiale Werneuchener Str. 14

11G18

Schule am Wilhelmsberg

keine

11G19

Obersee-Schule

keine

11G21

Schule Am Faulen See

keine

11G22

Martin-Niemöller-Schule

keine

11G23

Friedrichsfelder Schule

keine

11G25

Schule am Wäldchen

keine

11G26

Randow-Schule

keine

11G28

Feldmark-Schule

keine

Filiale Wartiner Str. 47/49

Gemeinsame Nutzung mit der 11Y09

11G29

Matibi-Schule

keine

Filiale Straße 3 Nr. 21

11G31

Schmetterlings-Grundschule

keine

Filiale Rummelsburger Str. 21

Gemeins. Nutzung mit der 11K01 und 11G11

 

Zu 3.)

 

Schul-Nr.

Schule

glichkeit der Sicherung, z.B. durch Kreuzberger Bügel

11G01

Sonnenuhr-Schule

keine

11G02

Schule am Roederplatz

keine

11G03

Schule im Gutspark

alle 18

11G05

Schule auf dem lichten Berg

10 von 34

Filiale Siegfriedstr. 208-210

alle 58

11G06

Adam-Ries-Schule

keine

11G07

Hermann-Gmeiner-Schule

alle 5

11G08

Robinson-Schule

keine

Filiale Rüdigerstr. 76

11G09

rgermeister-Ziethen-Schule

alle 36

11G10

Schule im Ostseekarree

keine

11G11

Bernhard-Grzimek-Schule

keine

Filiale Rummelsburger Str. 21

Gemeins. Nutzung mit der 11K01 und 11G31

11G12

Lew-Tolstoi-Schule

alle 40

11G13

Karlshorster Schule

4 von 193

11G14

Richard-Wagner-Schule

110 von 173

11G16

Schule an der Victoriastadt

alle 131

11G17

Brodowin-Schule

10 von 143

Filiale Werneuchener Str. 14

keine

11G18

Schule am Wilhelmsberg

keine

11G19

Obersee-Schule

15 von 48

11G21

Schule Am Faulen See

keine

11G22

Martin-Niemöller-Schule

10 von 50

11G23

Friedrichsfelder Schule

alle 78

11G25

Schule am Wäldchen

keine

11G26

Randow-Schule

keine

11G28

Feldmark-Schule

keine

Filiale Wartiner Str. 47/49

Gemeinsame Nutzung mit der 11Y09

11G29

Matibi-Schule

keine

Filiale Straße 3 Nr. 21

11G31

Schmetterlings-Grundschule

alle 78

Filiale Rummelsburger Str. 21

Gemeins. Nutzung mit der 11K01 und 11G11

keine

 

 

Zu 4.)

Unabhängig von der AV Stellplätze hat jede Schule ihren spezifischen Bedarf an Fahrradabstellplätzen. Die AV Stellplätze findet ihre formale Anwendung vornehmlich bei Schulneubauten oder Grundinstandsetzungen von Freianlagen und Gebäuden.

 

Bei Bestandsschulen wird grundsätzlich von einer dem Standort entsprechenden Versorgung ausgegangen. Bei Bedarfsänderungen hat die Schule die Möglichkeit, den Ausbau von Kapazitäten beim Bezirk (Schulträger oder SGA) zu beantragen.

 

Gleiches gilt für die Qualität der Anlagen, da die Anforderungen an die Funktionalität deutlich variieren.

 

 

Zu 5.)

Die Radabstellplätze sind den Meldungen der Schulen entsprechend eingerichtet worden und genießen baurechtlich Bestandschutz. Es wurde auch kein Mehrbedarf von den Schulen gemeldet, deshalb wird dieser Zustand auch derzeit nicht geändert.

 

Anders verhält es sich bei der Neuerrichtung von Schulgebäuden. Hier werden selbstverständlich die Bestimmungen der Bauordnung von Berlin incl. der Ausführungsvorschriften beachtet. Hierzu gehören auch die Bestimmungen der AV Stellplätze, auch wenn diese seit dem 31.12.2012 außer Kraft ist.

 

 

Zu 6.)

Pauschal werden keine Haushaltsmittel für Fahrradabstellanlagen bereitgestellt. Die Abarbeitung von Anträgen der Schulen erfolgt bedarfsgerecht aus der laufenden Grünflächenunterhaltung. Bei Anträgen mit größerem finanziellen Aufwand muss ggf. eine Priorität im Folgejahr vorgehalten werden.

 

 

Zu 7.)

ngel an den Anlagen, die sich aus Verschleiß oder Zerstörung ergeben, sind durch die Hausmeister/innen dem zuständigen SGA oder dem Schulträger zu melden. Eine Beseitigung der Mängel erfolgt zeitnah aus der laufenden Grünflächenunterhaltung, ggf. im Folgejahr bei größerem finanziellen Aufwand. Gleiches gilt für veränderten Bedarf.

Ansonsten gelten die in 6. getätigten Aussagen.

 

 

 
 

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