Kleine Anfrage - KA/0001/VIII  

 
 
Nummer:KA/0001/VIIIEingang:31.10.2016
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:31.10.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:14.11.2016
Antwort von:BzBminBeantwortet:15.11.2016
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:15.11.2016
  Fristverlängerung:17.11.2016
 
Betreff:Nachfragen zur Drucksache DS/0001/VIII
Anlagen:
Fristverlängerung  
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

In den Begründungen zu den zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in den Kapiteln 3900 und 4181 und dem Titel 54010 der Drucksache DS/0001/VIII wird eine Kausalität zwischen dem als enorm bezeichneten Anstieg der Anzahl Geflüchteter und der Sicherheitsgehrdung von Mitarbeitenden des Bezirksamtes behauptet.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Worin bestand die konkrete Sicherheitsgefährdung der Mitarbeitenden des Sozialamts und der Tbc-Stelle, die zum Einsatz von Wachschutz und den außer- und überplanmäßigen Ausgaben führte?

 

  1. tte die Sicherheitsgefährdung, z. B. durch ein besseres Wartemanagement oder den Einsatz zusätzlicher Verwaltungsmitarbeiter*innen, vermieden werden können? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Weshalb führt aus Sicht des Bezirksamts ein als enorm eingeschätzter Anstieg der Anzahl Geflüchteter zu einer Sicherheitsgefährdung von Bezirksamts-Mitarbeitenden?

 

  1. Gibt es aus Sicht des Bezirksamts weitere Menschengruppen, deren enormer Anstieg zu einer Sicherheitsgefährdung von Bezirksamts-Mitarbeitenden führt? Wenn ja, welche?

 

  1. Erkennt das Bezirksamt hinter der Begründung der außer- und überplanmäßigen Ausgaben gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Welcher der Stadtt*innen hat auf der Bezirksamtssitzung vom 20.09.2016 im Vorfeld der Beschlussfassung zu TOP 8 (Beschluss-Nr. 7/304/2016) die hier angesprochenen Begründungen thematisiert?

 

Kleine Anfragen Antworttext

In den Begründungen zu den zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in den Kapiteln 3900 und 4181 und dem Titel 54010 der Drucksache DS/0001/VIII wird eine Kausalität zwischen dem als enorm bezeichneten Anstieg der Anzahl Geflüchteter und der Sicherheitsgefährdung von Mitarbeitenden des Bezirksamtes behauptet.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Worin bestand die konkrete Sicherheitsgefährdung der Mitarbeitenden des Sozialamts und der Tbc-Stelle, die zum Einsatz von Wachschutz und den außer- und überplanmäßigen Ausgaben führte?

 

  1. Hätte die Sicherheitsgefährdung, z. B. durch ein besseres Wartemanagement oder den Einsatz zusätzlicher Verwaltungsmitarbeiter*innen, vermieden werden können? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Weshalb führt aus Sicht des Bezirksamts ein als enorm eingeschätzter Anstieg der Anzahl Geflüchteter zu einer Sicherheitsgefährdung von Bezirksamts-Mitarbeitenden?

 

  1. Gibt es aus Sicht des Bezirksamts weitere Menschengruppen, deren enormer Anstieg zu einer Sicherheitsgefährdung von Bezirksamts-Mitarbeitenden führt? Wenn ja, welche?

 

  1. Erkennt das Bezirksamt hinter der Begründung der außer- und überplanmäßigen Ausgaben gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Welcher der Stadträt*innen hat auf der Bezirksamtssitzung vom 20.09.2016 im Vorfeld der Beschlussfassung zu TOP 8 (Beschluss-Nr. 7/304/2016) die hier angesprochenen Begründungen thematisiert?

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Zu 1.:

Gefährdungs- und Konfliktsituationen sowie Übergriffe durch Bürger*innen gegenüber Mitarbeiter*innen häuften sich in den letzten Jahren im Amt für Soziales. Ursachen dafür liegen unter anderenm in der steigenden Komplexität der Antragsstellung und einer sich häufig ändernden Rechtslage. Hinzu kommen aber auch die enormen Erwartungshaltungen derrger*innen, die die Mitarbeiter*innen im Amt für Soziales im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oft nicht erfüllen können. Außerdem nehmen psychische Erkrankungen der betroffenen Hilfesuchenden ebenfalls zu. Aufgrund steigender Fallzahlen in fast allen Bereichen des Amtes für Soziales insbesondere aber im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Fachstelle für soziale Wohnhilfe erhöhen sich während der Sprechstunden die Wartezeiten. Dies führt teilweise zu Unmut bis hin zu Aggressionen. Nicht nur gegenüber den Mitarbeiter*innen des Amtes für Soziales, sondern auch unter den wartenden Antragsteller*innen. Sprachliche Barrieren befördern zudem solche Situationen.

Es kam bereits zu Konflikten in den Wartebereichen. Durch den Einsatz des Sicherheitspersonals wurde erfolgreich eine größere Gefährdung der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen abgewendet.

 

Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen (ZTB):

Zum übertragenen hoheitlichen Aufgabengebiet der oben genannten Dienststelle gehört unteranderem die Untersuchung gemäß § 36 Abs. 4 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG). Im Rahmen dieser Aufgabe wird eine steigende Zahl von Flüchtlingsfamilien im Zentrum untersucht. Der Zustrom der Flüchtlinge konnte trotz Terminvergabe und diverser Kooperationspartner nicht reduziert bzw. gesteuert werden.

 

Ab Oktober 2015 hatte sich das Klientenaufkommen unbeherrschbar erhöht (täglich ca. 130 Personen und mehr als 100 Kinder). Familien müssen datentechnisch aufgenommen, in den Wartebereich oder in die Untersuchungseinheiten geleitet werden. Nur Personen mit einem taggenauen Termin konnten behandelt werden, da die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichten. Personen ohne Termin mussten fortgeschickt werden.

Die Mitarbeiter waren einer verbalen und physischen Konfliktlage ausgesetzt, Bedrohungen erfolgten täglich. Konflikte mit Androhung körperlicher Gewalt erforderten einen hohen Schlichtungsbedarf. Es drohte die Schließung der Dienststelle aus Sicherheitsgründen, bzw. die mehrfache Amtshilfe durch die Polizei. Bei einer Eskalation mit ca. 20 Personen musste die Polizei im größeren Aufgebot anrückten. Durch die damalige Situation am LaGeSo war die Stimmung sehr aufgeheizt.

 

Zu 2.:

Im Amt für Soziales wurden bereits Vorkehrungen getroffen, um das Wartemanagement zu verbessern. Dazu gehören u.a. die Aufstockung von Personal im Bereich der Anmeldung, die Erneuerung der Aufrufanlage im Amt für Soziales sowie eine erhebliche Erweiterung der Räumlichkeiten im Wartebereich. Zudem wurde insbesondere in den publikumsintensiven Bereichen zusätzliches Personal eingestellt. Ein völliger Ausschluss einer Sicherheitsgefährdung ist trotz aller getroffen Maßnahmen nie möglich (s. Frage 1).

 

Im ZTB gibt es keine „Infrastruktur“r eine personelle Aufstockung, diese war in der Kürze der Zeit nicht realisierbar. Die Dienststelle mit 20roräumen und mit einer hochwertigen Röntgenanlage befindet sich in der zweiten Etage eines Mietshauses (Altbau) - ohne Fahrstuhl, mit einem Haupteingang und einem nicht routinemäßig genutzten Nebenausgang.

Das Treppenhaus und die Korridore waren in der Sprechstunde bis auf den letzten Winkel mit Wartenden gefüllt. Dabei wurde starker Druck ausgeübt. Personen mit Kindern oder andere waren sturz- bzw. verletzungsgefährdet. Die Situation in Bezug auf Evakuierung im Brand- oder Katastrophenfall war nicht tragbar. 

 

Zu 3.:

Wie bereits aus der Beantwortung der Frage 1 hervorgeht, ist die Notwendigkeit der Ausgaben nicht allein aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen begründet. Im ersten Halbjahr 2016 hat sich die Wartesituation allerdings durch den deutlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen und damit einhergehend ein deutlicher Anstieg der Antragsteller*innen im Amt für Soziales und in der Tbc-Stelle erheblich verschlechtert. Damit verbunden ist wie bereits zu Frage 1 dargestellt ufig wachsender Unmut bis hin zu aggressivem Verhalten bei den Wartenden. 

 

 

 

Zu 4.:

Siehe auch Beantwortung der Frage 1.

 

Zu 5.:

Das Bezirksamt bedauert die unbeabsichtigte, aber tatsächlich missverständliche Formulierung und wird zukünftig noch intensiver auf eine diskriminierungsfreie Sprache achten.

 

Zu 6.:

Die Begründungen zu den zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen wurden bei der Beschlussfassung nicht im Einzelnen erörtert.

 

 
 

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