Kleine Anfrage - KA/0775/VII
Bei der Akteneinsicht am 09.09.2016 zu den Abrechnungsunterlagen der Inklusionswoche 2016 kam es zum Verdacht der Doppelfinanzierung, da einmal Druckerzeugnisse zur Inklusionswoche ordnungsgemäß abgerechnet wurden, mit der Spende (1000€) an den Förderverein jedoch ebenfalls Druckkosten in Höhe von 800€ abgerechnet wurden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1 Anlage Rechnung Sportverein Pfefferwerk e.V. Bei der Akteneinsicht am 09.09.2016 zu den Abrechnungsunterlagen der Inklusionswoche 2016 kam es zum Verdacht der Doppelfinanzierung, da einmal Druckerzeugnisse zur Inklusionswoche ordnungsgemäß abgerechnet wurden, mit der Spende (1000 €) an den Förderverein jedoch ebenfalls Druckkosten in Höhe von 800 € abgerechnet wurden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Aus welchem Haushaltstopf setzt sich die Spende von 1000 Euro für die Inklusionswoche 2016 an den Förderverein des Barnim-Gymnasiums zusammen und welche anderen Druckerzeugnisse in Zusammenhang mit der Inklusionswoche wurden damit finanziert?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage stützt das Bezirksamt die Annahme, dass keine Quittung für den Spendenbetrag von 1000 € eingereicht werden muss?
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu 1. Wie in der DS 1896/VII informiert, wurden 1.000€ aus den bezirklichen Spendenmitteln für die Unterstützung der 2. Inklusionswoche bereitgestellt. Diese sind im Haushaltsplan im Kapitel 3300/68591 veranschlagt.
Die hier benannten 800€ sind dem Antrag an die BVV entnommen, der nicht fristgerecht eingereicht wurde. D.h. der Betrag wurde nicht gezahlt. Damit kann auch keine Doppelfinanzierung vorliegen. Die Spende in Höhe von 1.000 Euro, die an den Förderverein des Barnim-Gymnasiums gezahlt wurde, diente der Organisation einer Veranstaltung für und mit Rollstuhlfahrer*innen. (Beleg siehe Anlage)
Zu 2. Bei Spenden handelt es sich um eine freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Eine Spende entspricht zivilrechtlich einer Schenkung und legt keine Abrechnung gegenüber dem Spender fest. Die Spendenempfänger bestätigen gegenüber dem Bezirksamt schriftlich die Verwendung der Spende für den angemeldeten und bewilligten Zweck.
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