Kleine Anfrage - KA/0755/VII  

 
 
Nummer:KA/0755/VIIEingang:30.06.2016
Eingereicht durch:Schuler, Camilla
Weitergabe:30.06.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:14.07.2016
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:04.07.2016
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:12.07.2016
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Parkplätze statt Grünfläche?
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Durch den Verkauf des Parkplatzes in der Rathausstraße an die HOWOGE für ein Bauvorhaben fallen an dieser Stelle öffentliche Parkplätze weg. Gemäß dem Straßenbauvertrag vom Mai 2015 hat die HOWOGE achtzehn Monate Zeit, als Ausgleich eine Grünfläche an der Ruschestraße, nördlich der Einmündung Gotlindestraße, in einen Parkplatz zu verwandeln.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Wegfall von öffentlichen Parkplätzen an anderer Stelle ausgeglichen werden muss?

 

  1. Wenn nein, aus welchen Gründen wurde die Schaffung von Ausgleichsparkplätzen im genannten Straßenbauvertrag festgehalten?

 

  1. Wieso wurde die BVV bei dieser Entscheidung nicht mit einbezogen?

 

  1. Wer hat über den Ort der Ausgleichsfläche für die neuen Parkplätze entschieden? Gab es dafür alternative Standorte? Wenn ja, welche?

 

  1. Wurde bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt, dass sich direkt angrenzend, in der Rutnikstraße, ein großer öffentlicher Parkplatz befindet?

 

  1. Ist die Ausgleichsfläche in der Ruschestraße aus Sicht des Bezirksamtes dazu geeignet, den durch Wegfall der Parkplätze in der Rathausstraße entstehenden Parkdruck auszugleichen?

 

  1. tten die Kosten für den Parkplatzausgleich auch in ein anderes Projekt, welches der Allgemeinheit dient, fließen können?

 

  1. Wann ist der Baubeginn des Parkplatzes in der Ruschestraße geplant?

 

  1. r wie viele Bäume auf dem zukünftigen Parkplatz an der Ruschestraße wurden Fällgenehmigungen erteilt?

 

  1. Kann der Straßenbauvertrag diesbezüglich noch geändert werden? Wenn ja, hätte dies Zeitverzögerungen oder erhöhte Ausgaben zur Folge? Wenn nein, warum nicht?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

Durch den Verkauf des Parkplatzes in der Rathausstraße an die HOWOGE für ein Bauvorhaben fallen an dieser Stelle öffentliche Parkplätze weg. Gemäß dem Straßenbauvertrag vom Mai 2015 hat die HOWOGE achtzehn Monate Zeit, als Ausgleich eine Grünfläche an der Ruschestraße, nördlich der Einmündung Gotlindestraße, in einen Parkplatz zu verwandeln.

 

  1. Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Wegfall von öffentlichen Parkplätzen an anderer Stelle ausgeglichen werden muss?
  2. Wenn nein, aus welchen Gründen wurde die Schaffung von Ausgleichsparkplätzen im genannten Straßenbauvertrag festgehalten?
  3. Wieso wurde die BVV bei dieser Entscheidung nicht mit einbezogen?
  4. Wer hat über den Ort der Ausgleichsfläche für die neuen Parkplätze entschieden? Gab es dafür alternative Standorte? Wenn ja, welche?
  5. Wurde bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt, dass sich direkt angrenzend, in der Rutnikstraße, ein großer öffentlicher Parkplatz befindet?
  6. Ist die Ausgleichsfläche in der Ruschestraße aus Sicht des Bezirksamtes dazu geeignet, den durch Wegfall der Parkplätze in der Rathausstraße entstehenden Parkdruck auszugleichen?
  7. tten die Kosten für den Parkplatzausgleich auch in ein anderes Projekt, welches der Allgemeinheit dient, fließen können?
  8. Wann ist der Baubeginn des Parkplatzes in der Ruschestraße geplant?
  9. r wie viele Bäume auf dem zukünftigen Parkplatz an der Ruschestraße wurden Fällgenehmigungen erteilt?
  10. Kann der Straßenbauvertrag diesbezüglich noch geändert werden? Wenn ja, hätte dies Zeitverzögerungen oder erhöhte Ausgaben zur Folge? Wenn nein, warum nicht?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

Zu 1.)

Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Vorgabe.

 

Zu 2.)

Das Bezirksamt hat die Notwendigkeit gesehen, den Wegfall der Stellplätze in zumutbarer Entfernung auszugleichen.

 

Zu 3.)

Die Einziehung von Straßenland ist ein Verwaltungsakt nach dem BerlStrG, der nicht der Zustimmung oder Kenntnisnahme durch die BVV unterliegt.

 

Zu 4.)

Das zuständige Fachamt, Straßen- und Grünflächenamt, hat entschieden, dass die teilweise befestigte gewidmete Straßenverkehrsfläche an der Rusche-/ Gotlindestr. als Stellplatzfläche ausgebaut wird. Der Ausbau dieser Fläche als Stellplatzfläche war bereits mit dem Ausbau der Ruschestr. 2004/2005 geplant, konnte jedoch aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel nicht realisiert werden. Es gab keine alternativen Standorte in zumutbarer Entfernung.

 

Zu 5.)

Ja, siehe 4.

 

Zu 6.)

Ja.

 

Zu 7.)

Da das Bezirksamt die Stellplatzfläche am Rathauspark nur unter der Voraussetzung verkauft hat, dass Ersatzflächen geschaffen werden, standen die Mittel nur für diese Zweckbindung zur Verfügung.

 

Zu 8.)

Die Bestandskrafterlangung der Einziehung des Parkplatzes Rathausstraße erfolgt am 08.08.2016, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Wenn die Übereignung des Parkplatzes in der Rathausstraße mit den genannten Schritten wirksam wird, hat die HOWOGE 18 Monate Zeit, den Parkplatz in der Ruschestraße herzustellen. Somit müsste der Parkplatz im Februar 2018 fertiggestellt werden.

Wann der Baubeginn durch die HOWOGE erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

 

Zu 9.)

Gegenwärtig wurden noch keine Fällgenehmigungen für geschützte Bäume auf dem zukünftigen Grundstück Parkplatz erteilt, da auch kein Antrag vorliegt.

 

Zu 10.) Siehe 7.

 

 
 

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