Kleine Anfrage - KA/0701/VII  

 
 
Nummer:KA/0701/VIIEingang:02.03.2016
Eingereicht durch:van der Wall, Henriette
Weitergabe:02.03.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:16.03.2016
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:16.03.2016
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:16.03.2016
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Kitaplätze in Hohenschönhausen-Süd
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Überlegungen veranlassten das Bezirksamt, das Planungsziel der Sicherung eines Schulstandortes mit Sportplatz und Sporthalle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-3bb 2012 aufzugeben?

 

  1. Betrachtet das Bezirksamt die mit Drucksache 302/ VII bewirkte Änderung des Planungsziels im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-3bb im Nachhinein als Fehler? Wenn ja, könnte sich das Bezirksamt vorstellen, das Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-3bb erneut zu revidieren?

 

  1. Welche Inhalte sind beabsichtigt, im städtebaulichen Vertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-94 VE "Westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße" zu regeln?

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um vom Land Investitionsmittel zum Bau neuer Kitas zu erhalten?

 

  1. Wie viele Kitaplätze sollen auf dem Gelände des Interkulturellen Gartens in der Liebenwalder Straße nach aktueller Planung entstehen?

 

  1. Wie hoch sind die (geschätzten) Investitionskosten für den Bau der Kindertagesstätte?

 

  1. Wer wird Bauträger sein?

 

  1. Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit der Fertigstellung des Gebäudes für die Kindertagesstätte auf dem Gelände des Interkulturellen Gartens zu rechnen?

 

  1. Wann wird die Kindertagesstätte auf dem Gelände des Interkulturellen Gartens voraussichtlich eröffnen?

 

  1. Wie könnte alternativ zur Bebauung des Interkulturellen Gartens eine äquivalente Anzahl an Kitaplätzen in Hohenschönhausen-Süd geschaffen werden?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Welche Überlegungen veranlassten das Bezirksamt, das Planungsziel der Sicherung eines Schulstandortes mit Sportplatz und Sporthalle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-3bb 2012 aufzugeben?


Das Planungsziel der Sicherung eines Schulstandortes mit Sportplatz und Sporthalle an der Ferdinand-Schultze-Straße wurde bereits mit der von der BVV beschlossenen Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen-Süd 2007 aufgegeben. Dies erfolgte auf der Grundlage des Schulentwicklungsplanes, der zu diesem Zeitpunkt keinen Bedarf an Schulplätzen an neuen Standorten ermittelte.

Die Teilung des Geltungsbereiches des B-Planverfahrens XXII-3b und die Änderung der Zielsetzung des Bebauungsplanentwurfes wurden erst weiterverfolgt als erkennbar war, dass die mit der BEP verfolgte städtebauliche Zielsetzung der Fortführung der Bebauungsstruktur des Wohngebietes Weiße Taube mit der öffentlichen Parkanlage und die Sicherung der Verbindung der Abschnitte der Plauener Straße gefährdet war. Zu diesem Zeitpunkt war ein Schulbedarf nicht erkennbar.


 

  1. Betrachtet das Bezirksamt die mit Drucksache 302/VII bewirkte Änderung des Planungsziels im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-3bb im Nachhinein als Fehler? Wenn ja, könnte sich das Bezirksamt vorstellen, das Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-3bb erneut zu revidieren?

 

Es ist nicht zielführend, zurückliegende Planungsentscheidungen mit aktuellem Wissen in Frage zu stellen.

Grundsätzlich ist eine Änderung der Planungsziele möglich.

Da sich im konkreten Fall die notwendigen Grundstücke für einen Schulneubau im privaten Eigentum befinden, müssten die notwendigen Flächen durch das Land Berlin erworben werden. Die Grundstückseigentümer haben bereits umfangreiche Planungsleistungen und grundstücksvorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung ihrer Grundstücke als Wohnungsbaustandorte erbracht. Dies ist mit der Einleitung des vorhabenbezogenen B-Planverfahrens 11-94 VE durch Beschluss des Bezirksamtes und der Absichtsbekundung des Bezirksamtes, dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen B-Planverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343 zuzustimmen, unterstützt worden. Es ist davon auszugehen, dass bei einer anderen Entscheidung erhebliche finanzielle Übernahmeansprüche geltend gemacht werden.

 

 

  1. Welche Inhalte sind beabsichtigt, im städtebaulichen Vertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-94 VE "Westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße" zu regeln?

 

Für das vorhabenbezogene B-Planverfahren 11-94 VE wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Derzeit werden unter Beachtung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung die Inhalte des Durchführungsvertrages erarbeitet und verhandelt. Unstrittig ist bisher die Herstellung des Abschnittes der Plauener Straße, die einen durchgängigen Verlauf der Plauener Straße ermöglicht. Inwieweit weitere Leistungen des Vorhabenträgers angemessen sind, wird noch geprüft.

 

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um vom Land Investitionsmittel zum Bau neuer Kitas zu erhalten?

 

Kita-Träger werden bei der Akquise von Fördermitteln, insbesondere aus dem Landesprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin, beraten und unterstützt. Das Bezirksamt hat selbst Anträge auf Stadtumbauförderung für Kindertagesstätten gestellt und entsprechende Maßnahmen realisiert.

Im Rahmen des derzeitig landesweiten Clusterverfahrens werden bezirkliche Grundstücke auch dahingehend bewertet, in wie weit diese für eine künftige Daseinsvorsorge mit der Nutzung als Kita geeignet sind und gesichert werden sollten. Grundlage hierfür ist der jährlich aktualisierte Kindertagesstättenentwicklungsplan, in dem erforderliche Platzbedarfe ausgewiesen werden.

 

 

  1. Wie viele Kitaplätze sollen auf dem Gelände des Interkulturellen Gartens in der Liebenwalder Straße nach aktueller Planung entstehen?

 

Hierzu hatte das Bezirksamt in der Beantwortung zur DS/1124/VII vom 19.11.2015 berichtet. Das Bezirksamt hatte im Rahmen einer Vor-Untersuchung zur Einpassung einer Sporthalle und einer Kita am Standort des gesamten Grundstückes Liebenwalder Str. 12 - 18 in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchung wurde eine Variante vorgeschlagen, mit der Sporthalle und Kita am Standort eingepasst werden können, ohne den Garten in seiner Substanz zu beeinträchtigen.

r die Kita wurden dabei max. 4.000 m² in Ansatz gebracht. Auf dieser Fläche wäre rechnerisch ein Baukörper mit ca. 190 Plätzen und der daraus erforderlichen Freifläche realisierbar.             

 

 

  1. Wie hoch sind die (geschätzten) Investitionskosten für den Bau der Kindertagesstätte?

 

Bei Neubau wird gegenwärtig ein Kostenniveau in Höhe von ca. 25.000 € je Platz (Stand 2013) ohne Ausstattung zu Grunde gelegt. Eine Anpassung an das aktuelle Kostenniveau erfolgt unter Berücksichtigung des Baupreisindex. Bei angenommenen 190 möglichen Plätzen wären mit ca. 4,8 Mio. €, ohne Berücksichtigung von Baupreisentwicklungen sowie Ausstattungskosten, zu rechnen.

 

 

  1. Wer wird Bauträger sein?

 

  1. Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit der Fertigstellung des Gebäudes für die Kindertagesstätte auf dem Gelände des Interkulturellen Gartens zu rechnen?

 

  1. Wann wird die Kindertagesstätte auf dem Gelände des Interkulturellen Gartens voraussichtlich eröffnen?

 

Die Fragen 7 bis 9 können zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens noch nicht beantwortet werden.

 

 

  1. Wie könnte alternativ zur Bebauung des Interkulturellen Gartens eine äquivalente Anzahl an Kitaplätzen in Hohenschönhausen-Süd geschaffen werden?

 

Der Kindertagesstättenentwicklungsplan weist für den Stadtteil Alt-Hohenschönhausen Süd seit Jahren ein sehr hohes Platzdefizit aus. Auch mit der Eröffnung der neuen Einrichtung in der Strausberger Str. 5 kann eine spürbare Entlastung der Versorgungssituation nicht erreicht werden, da dieser Stadtteil seit Jahren auch zunehmende Bevölkerungsentwicklungen in Folge zahlreicher Wohnungsbauvorhaben aufweist. Das Jugendamt versucht deshalb seit Jahren, die Angebotskapazitäten zu erhöhen. Dafür stehen jedoch kaum geeignete Grundstücke zur Verfügung.

 

 

 

 
 

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