Kleine Anfrage - KA/0696/VII  

 
 
Nummer:KA/0696/VIIEingang:02.02.2016
Eingereicht durch:Lotarewicz, Bartosz
Weitergabe:02.02.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:16.02.2016
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:12.02.2016
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:12.02.2016
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Verkehrssicherheit in der Rathausstraße
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

In der Rathausstraße, zwischen der Schule am Rathaus und der Einmündung der Rudolf-Reusch-Straße existierte in Richtung des Rathausparks eine Fahrbahnschwelle vom Typ Berliner Kissen. Nach einer Fahrbahnerneuerung wurde diese nicht wieder angebracht. An dieser Ecke ist, insbesondere bei Dämmerung, aufgrund der Sichtverhältnisse für Autofahrer_innen nicht immer klar zu erkennen, ob Personen den Überweg queren wollen. Somit diente die Entschleunigung durch die vorherige Fahrbahnschwelle auch der höheren Sicherheit für Fußnger_innen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wird die Fahrbahnschwelle wieder angebracht? Wenn ja, bis wann? Wenn nicht, aus welchen Gründen?

 

  1. Wenn bei Frage 1 Nein: Wie beabsichtigt das Bezirksamt die Sicherheit an dieser Stelle zu erhöhen?

 

Kleine Anfragen Antworttext

In der Rathausstraße, zwischen der Schule am Rathaus und der Einmündung der Rudolf-Reusch-Straße existierte in Richtung des Rathausparks eine Fahrbahnschwelle vom Typ Berliner Kissen. Nach einer Fahrbahnerneuerung wurde diese nicht wieder angebracht. An dieser Ecke ist, insbesondere bei Dämmerung, aufgrund der Sichtverhältnisse für Autofahrer_innen nicht immer klar zu erkennen, ob Personen den Überweg queren wollen. Somit diente die Entschleunigung durch die vorherige Fahrbahnschwelle auch der höheren Sicherheit für Fußnger_innen.

 

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wird die Fahrbahnschwelle wieder angebracht? Wenn ja, bis wann? Wenn nicht, aus welchen Gründen?

 

  1. Wenn bei Frage 1 Nein: Wie beabsichtigt das Bezirksamt die Sicherheit an dieser Stelle zu erhöhen?

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu Frage 1:

 

Der Einsatz von aufgeschraubten Fahrbahnschwellen ist grundsätzlich kritisch zu betrachten. Die Lebensdauer der Elemente ist aufgrund des hohen Verschleißes insbesondere durch den maschinellen Winterdienst eingeschränkt.

 

Die drei Fahrbahnschwellen in der Rathausstraße wurden im Winterzeitraum 2009/10 beschädigt. Davon konnten zwei Schwellen nicht mehr repariert werden und mussten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch das Straßen- und Grünflächenamt entfernt werden.

 

Mit der Erneuerung der Fahrbahndecke im November 2012 erfolgte aus Kostengründen kein Wiederaufbau mit neuen Fahrbahnkissen.

 

Eine Wiederherstellung der Fahrbahnschwellen ist nicht vorgesehen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Rathausstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Derzeit befindet sich im betreffenden Straßenabschnitt noch eine Fahrbahnschwelle. Zur Verminderung der Durchschnittsgeschwindigkeit wurde im Verlauf der Straße der Fahrbahnquerschnitt durch eine versetzte Parkordnung des ruhenden Verkehrs erreicht. Im Bereich der Querungsstellen wurden die Gehwegabsenkungen zusätzlich als Vorstreckungen mit Sperrflächen markiert.

 

In Anbetracht der bereits bestehenden niedrigen Durchschnittsgeschwindigkeit, der guten Sichtverhältnisse und der vorhanden Straßenbreite ist keine Gefahrenlage erkennbar, die das allgemeine Risiko einer Gefährdung übersteigt. Eine Reduzierung der Fahrzeug-geschwindigkeiten auf Schritt-Tempo ist mit dem Einbau von Fahrbahnkissen mit zulässigen Schwellenhöhen nicht zu erreichen und aus verkehrsrechtlicher Sicht auch nicht erforderlich.

 

In dem rückblickenden Zeitraum von über sechs Jahren ist dem Bezirksamt kein Unfall mit Fußgängerbeteiligung bekannt geworden.

 

Die Entscheidung zum Einbau von Fahrbahnschwellen obliegt dem Straßenbaulastträger, der im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht darauf zu achten hat, dass solche Fahrbahneinbauten gefahrlos über- und umfahren werden können. Das schließt auch die mögliche Beeinträchtigung für Rettungsfahrzeuge sowie Ver- und Entsorgung ein. Der Einbau wird deshalb nur in wenigen Einzelfällen vorgesehen, wenn andere Maßnahmen eine angemessene Geschwindigkeit nicht sicherstellen können.

 

 

 
 

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