Kleine Anfrage - KA/0625/VII  

 
 
Nummer:KA/0625/VIIEingang:15.09.2015
Eingereicht durch:van der Wall, Henriette
Weitergabe:15.09.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:29.09.2015
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:15.10.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:15.10.2015
  Fristverlängerung:13.10.2015
 
Betreff:Wohnort- und siedlungsnahes Grün bei Wohnungsbauvorhaben
Anlagen:
KA 0625-VII Terminverlängerung PDF-Dokument
BA Antworschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Im Stadtentwicklungsplan Klima Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern vom 31. Mai 2011 wird festgestellt, dass es eine der größten Herausforderungen des Klimawandels ist, auch in der Zukunft für Lebensqualität in der Stadt zu sorgen, die bebaute Stadt mit der grünen Stadt in Einklang zu bringen und ausreichend klimawirksame Grün- und Freiflächen bereitzustellen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Flächengröße pro Einwohner weisen die wohnortnahen Grünflächen bei den beiden Bauvorhaben studentisches Wohnen jeweils aus, die in der Alfred-Jung-Straße 14  (412 WE) sowie Storkower Straße /Franz-Jakob-Straße ( ca. 140 WE) in Planung sind bitte Angaben für beide Bauvorhaben getrennt machen.
  2. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind an welcher Stelle für die Fälle vorgesehen, in denen die wohnortnahe Grünflächenversorgung bei diesen beiden Bauvorhaben unter 6 qm pro Einwohner liegt?
  3. Welche Flächengröße pro Einwohner weisen die wohnortnahen Grünflächen bei dem im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung am 3. September 2015 vorgestellten Bauvorhaben der HOWOGE in der Paul-Zobel-Straße aus?
  4. Welche Defizite an wohnortnahem und siedlungsnahem Grün weisen der Berliner Umweltatlas und der Landschaftsrahmenplan für den Bezirk Lichtenberg aus und wie werden diese bei Baumaßnahmen berücksichtigt?
  5. Welche Flächen, die nicht mit Bebauungsplänen gesichert sind (ohne Kleingartenanlagen) verfügen über wohnortnahes Grün von mehr als 6 qm pro Einwohner und wären damit potenziell für eine weitere Wohnbebauung geeignet?
  6. Wie hoch ist der Versorgungsgrad mit wohnortnahem Grün auf den Flächen, die potenziell für Wohnbebauung geeignet sind (ohne Kleingartenanlagen) Angaben pro Fläche erbeten.
  7. Auf welcher Karte sind die unter den Punkten 4 bis 6 genannten Aspekte überschaubar dargestellt?
  8. Welche Möglichkeiten bestehen bei Genehmigung eines Bauvorhabens nach §34, die wohnortnahe Versorgung mit Grünflächen von 6 qm pro Einwohner zu gewährleisten und welche Beispiele dafür gibt es seit Anfang 2012?
  9. Bei welchen Flächen korrelieren Defizite in wohnortnahem und siedlungsnahem Grün mit ungünstiger Sozialstruktur?
  10. Auf welchen Flächen, die durch einen Bebauungsplan rechtlich gesichert sind, gab es seit 2005 Eigentümerwechsel, bevor beabsichtigte Um- und Neubaumaßnahmen realisiert wurden?

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

Im Stadtentwicklungsplan Klima Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern vom 31. Mai 2011 wird festgestellt, dass es eine der größten Herausforderungen des Klimawandels ist, auch in der Zukunft für Lebensqualität in der Stadt zu sorgen, die bebaute Stadt mit der grünen Stadt in Einklang zu bringen und ausreichend klimawirksame Grün- und Freiflächen bereitzustellen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Flächengröße pro Einwohner weisen die wohnortnahen Grünflächen bei den beiden Bauvorhaben studentisches Wohnen jeweils aus, die in der Alfred-Jung-Straße 14  (412 WE) sowie Storkower Straße /Franz-Jakob-Straße ( ca. 140 WE) in Planung sind bitte Angaben für beide Bauvorhaben getrennt machen.
  2. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind an welcher Stelle für die Fälle vorgesehen, in denen die wohnortnahe Grünflächenversorgung bei diesen beiden Bauvorhaben unter 6 qm pro Einwohner liegt?
  3. Welche Flächengröße pro Einwohner weisen die wohnortnahen Grünflächen bei dem im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung am 3. September 2015 vorgestellten Bauvorhaben der HOWOGE in der Paul-Zobel-Straße aus?
  4. Welche Defizite an wohnortnahem und siedlungsnahem Grün weisen der Berliner Umweltatlas und der Landschaftsrahmenplan für den Bezirk Lichtenberg aus und wie werden diese bei Baumaßnahmen berücksichtigt?
  5. Welche Flächen, die nicht mit Bebauungsplänen gesichert sind (ohne Kleingartenanlagen) verfügen über wohnortnahes Grün von mehr als 6 qm pro Einwohner und wären damit potenziell für eine weitere Wohnbebauung geeignet?
  6. Wie hoch ist der Versorgungsgrad mit wohnortnahem Grün auf den Flächen, die potenziell für Wohnbebauung geeignet sind (ohne Kleingartenanlagen) Angaben pro Fläche erbeten.
  7. Auf welcher Karte sind die unter den Punkten 4 bis 6 genannten Aspekte überschaubar dargestellt?
  8. Welche Möglichkeiten bestehen bei Genehmigung eines Bauvorhabens nach §34, die wohnortnahe Versorgung mit Grünflächen von 6 qm pro Einwohner zu gewährleisten und welche Beispiele dafür gibt es seit Anfang 2012?
  9. Bei welchen Flächen korrelieren Defizite in wohnortnahem und siedlungsnahem Grün mit ungünstiger Sozialstruktur?
     
  10. Auf welchen Flächen, die durch einen Bebauungsplan rechtlich gesichert sind, gab es seit 2005 Eigentümerwechsel, bevor beabsichtigte Um- und Neubaumaßnahmen realisiert wurden?

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu 1. bis 3.

 

r die unter 1. bis 3. in Bezug genommenen Bauvorhaben auf den Grundstücken Alfred-Jung-Straße 14, Storkower Straße/Franz-Jakob-Straße und Paul-Zobel-Straße 9-10 ist festzustellen, dass sich diese Grundstücke planungsrechtlich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befinden und daher mangels konkreter Bebauungspläne nach § 34 BauGB zu beurteilen sind.

Die Versorgung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner mit wohnortnahen Grünflächen gehört nicht zu den Prüfparametern des § 34 BauGB und ist deshalb für die Beurteilung der betreffenden Bauvorhaben nicht heranzuziehen. Daraus folgt, dass eine wie unter 1. bis 3. abgefragte Erhebung der jeweiligen wohnortnahen Grünflächen nicht vorliegt.

 

Zu 4.

 

Die öffentlichen Grün- und Freiflächen werden in wohnungsnahe (Mindestgröße 0,5 ha, Einzugsbereich 500 m, Richtwert 6 m² je EW) und siedlungsnahe (Mindestgröße 10 ha, Einzugsbereich 1.000 m, Richtwert 7 m²) differenziert. Aus diesen Richtwerten lässt sich der Versorgungsgrad der Wohnblöcke mit Grün- und Freiflächen sowie in grobem Zuge auch der Planungsräume errechnen. Mit einer großen Grünanlage im Planungsraum kann dieser versorgt sein. Wenn die einzelnen Wohnblöcke jedoch mehr als 500 m von dieser Grünanlage entfernt liegen, gelten diese Blöcke nicht als versorgt. Ebenso können Wohnblöcke von Grünanlagen des Nachbarbezirks versorgt werden, wenn diese in dem 500m-Einzugsbereich liegen. Deshalb wird derzeit an einer Grünflächenversorgungskarte für den Bezirk Lichtenberg auf Blockbasis gearbeitet. Eine allgemeine Einschätzung der Defizite für den Gesamtbezirk Lichtenberg ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Im vorliegenden Landschaftsrahmenplan gibt es im Text eine grobe Einschätzung planungsraumbezogener Defizite.

Im Umweltatlas wird in der Karte „Versorgung mit öffentlichen wohnungsnahen Grünanlagen“ der Versorgungsgrad in Korrelation zur Versorgung mit privaten Grünflächen dargestellt.

In Baugenehmigungsverfahren finden die Richtwerte für die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen keine Berücksichtigung.

 

Zu 5.)

 

Der Landschaftsrahmenplan weist den Bestand an öffentlichen wohnungsnahen Grünflächen aus und bewertet diese in der Kategoriekarte entsprechend ihrer Eignung. Die dargestellten Abgabeflächen eignen sich auf Grund der geringen Größe nicht für Wohnbauzwecke. Die notwendig zu erhaltenden öffentlichen Grünflächen sind durch Widmung in ihrem Bestand gesichert und nicht für eine weitere Wohnbebauung geeignet.

 

Über die Aussagen unter 4.) hinaus liegen keine baugrundstücksbezogenen Erfassungen der wohnortnahen Grünflächen vor.

 

Zu 6.

 

Der Begriff „wohnortnahe Grünflächen“ bezieht sich auf öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen oder auf öffentlich nutzbare Grünflächen (z.B. Feldmark, Wald).

In der Regel sind auf den für Wohnungsbau vorgesehenen Grundstücken keine qualifizierten Teilflächen für die Herstellung öffentlicher Grünflächen vorhanden. Bei den größeren zusammenhängenden Baupotentialen werden im Zuge der erforderlichen B-Planverfahren über städtebauliche Verträge die benötigten öffentlichen Grünflächen gesichert wie z.B. im B-Plan 11-60 Lindenhof.

 

In der BEP Wohnen, die derzeit in Arbeit ist, werden die potentiellen Wohnbaustandorte benannt; hier sind nach Abschluss die Folgebedarfe auch an öffentlichen Grünflächen zu entnehmen. Eine Angabe des derzeitigen Versorgungsgrades mit wohnungsnahen Grünflächen im Umfeld von potentiellen Wohnbaustandorten kann erst erfolgen, wenn diese bekannt sind.

 

Zu 7.

 

Die Karten, die Aussagen zu den genannten Aspekten der Punkte 4-6 enthalten, sind dort entsprechend aufgeführt.

 

 

Zu 8.

 

keine

 

Zu 9.

 

Der Sozialstrukturatlas und das Monitoring soziale Stadt verorten in Lichtenberg die etwas ungünstigeren Strukturen und Entwicklungen in der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen, nördlich der Landsberger Allee / Judith-Auer-Straße und im Bereich Gensinger Straße / Charlottenstraße.

Die betreffenden Gebiete sind mit der Wartenberger- / Falkenberger Feldmark / Krugwiesen / Malchower See, mit dem Volkspark Prenzlauer Berg / Fennpfuhl und mit dem Tierpark überdurchschnittlich mit wohnort- und siedlungsnahen Grünflächen versorgt.

 

Zu 10.

 

Die Frage bezieht sich vermutlich auf Wohnungsbaumaßnahmen:

Eigentümerwechsel finden auf den durch B-Pläne gesicherten Flächen vornehmlich nach der Bebauung statt. Das traf in der Zeit nach 2005 insbesondere für die Einfamilien-, Reihen- und Doppelhausbebauungen zu.

r die aktuellen Geschosswohnungsbauvorhaben sind die betreffenden B-Pläne noch im Verfahren.

Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung im B-Plan XVII-17 Schreiberhauer Straße, der 2006 festgesetzt wurde. Dort erfolgte der Eigentümerwechsel nach der Festsetzung des B-Plans und vor Herstellung des Bauvorhabens.

 

 

 
 

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