Kleine Anfrage - KA/0625/VII
Im Stadtentwicklungsplan Klima – Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern – vom 31. Mai 2011 wird festgestellt, dass es eine der größten Herausforderungen des Klimawandels ist, auch in der Zukunft für Lebensqualität in der Stadt zu sorgen, die bebaute Stadt mit der grünen Stadt in Einklang zu bringen und ausreichend klimawirksame Grün- und Freiflächen bereitzustellen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Im Stadtentwicklungsplan Klima – Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern – vom 31. Mai 2011 wird festgestellt, dass es eine der größten Herausforderungen des Klimawandels ist, auch in der Zukunft für Lebensqualität in der Stadt zu sorgen, die bebaute Stadt mit der grünen Stadt in Einklang zu bringen und ausreichend klimawirksame Grün- und Freiflächen bereitzustellen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:
Zu 1. bis 3.
Für die unter 1. bis 3. in Bezug genommenen Bauvorhaben auf den Grundstücken Alfred-Jung-Straße 14, Storkower Straße/Franz-Jakob-Straße und Paul-Zobel-Straße 9-10 ist festzustellen, dass sich diese Grundstücke planungsrechtlich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befinden und daher mangels konkreter Bebauungspläne nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Die Versorgung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner mit wohnortnahen Grünflächen gehört nicht zu den Prüfparametern des § 34 BauGB und ist deshalb für die Beurteilung der betreffenden Bauvorhaben nicht heranzuziehen. Daraus folgt, dass eine wie unter 1. bis 3. abgefragte Erhebung der jeweiligen wohnortnahen Grünflächen nicht vorliegt.
Zu 4.
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen werden in wohnungsnahe (Mindestgröße 0,5 ha, Einzugsbereich 500 m, Richtwert 6 m² je EW) und siedlungsnahe (Mindestgröße 10 ha, Einzugsbereich 1.000 m, Richtwert 7 m²) differenziert. Aus diesen Richtwerten lässt sich der Versorgungsgrad der Wohnblöcke mit Grün- und Freiflächen sowie in grobem Zuge auch der Planungsräume errechnen. Mit einer großen Grünanlage im Planungsraum kann dieser versorgt sein. Wenn die einzelnen Wohnblöcke jedoch mehr als 500 m von dieser Grünanlage entfernt liegen, gelten diese Blöcke nicht als versorgt. Ebenso können Wohnblöcke von Grünanlagen des Nachbarbezirks versorgt werden, wenn diese in dem 500m-Einzugsbereich liegen. Deshalb wird derzeit an einer Grünflächenversorgungskarte für den Bezirk Lichtenberg auf Blockbasis gearbeitet. Eine allgemeine Einschätzung der Defizite für den Gesamtbezirk Lichtenberg ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Im vorliegenden Landschaftsrahmenplan gibt es im Text eine grobe Einschätzung planungsraumbezogener Defizite. Im Umweltatlas wird in der Karte „Versorgung mit öffentlichen wohnungsnahen Grünanlagen“ der Versorgungsgrad in Korrelation zur Versorgung mit privaten Grünflächen dargestellt. In Baugenehmigungsverfahren finden die Richtwerte für die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen keine Berücksichtigung.
Zu 5.)
Der Landschaftsrahmenplan weist den Bestand an öffentlichen wohnungsnahen Grünflächen aus und bewertet diese in der Kategoriekarte entsprechend ihrer Eignung. Die dargestellten Abgabeflächen eignen sich auf Grund der geringen Größe nicht für Wohnbauzwecke. Die notwendig zu erhaltenden öffentlichen Grünflächen sind durch Widmung in ihrem Bestand gesichert und nicht für eine weitere Wohnbebauung geeignet.
Über die Aussagen unter 4.) hinaus liegen keine baugrundstücksbezogenen Erfassungen der wohnortnahen Grünflächen vor.
Zu 6.
Der Begriff „wohnortnahe Grünflächen“ bezieht sich auf öffentliche Grünflächen/ Parkanlagen oder auf öffentlich nutzbare Grünflächen (z.B. Feldmark, Wald). In der Regel sind auf den für Wohnungsbau vorgesehenen Grundstücken keine qualifizierten Teilflächen für die Herstellung öffentlicher Grünflächen vorhanden. Bei den größeren zusammenhängenden Baupotentialen werden im Zuge der erforderlichen B-Planverfahren über städtebauliche Verträge die benötigten öffentlichen Grünflächen gesichert wie z.B. im B-Plan 11-60 Lindenhof.
In der BEP Wohnen, die derzeit in Arbeit ist, werden die potentiellen Wohnbaustandorte benannt; hier sind nach Abschluss die Folgebedarfe auch an öffentlichen Grünflächen zu entnehmen. Eine Angabe des derzeitigen Versorgungsgrades mit wohnungsnahen Grünflächen im Umfeld von potentiellen Wohnbaustandorten kann erst erfolgen, wenn diese bekannt sind.
Zu 7.
Die Karten, die Aussagen zu den genannten Aspekten der Punkte 4-6 enthalten, sind dort entsprechend aufgeführt.
Zu 8.
keine
Zu 9.
Der Sozialstrukturatlas und das Monitoring soziale Stadt verorten in Lichtenberg die etwas ungünstigeren Strukturen und Entwicklungen in der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen, nördlich der Landsberger Allee / Judith-Auer-Straße und im Bereich Gensinger Straße / Charlottenstraße. Die betreffenden Gebiete sind mit der Wartenberger- / Falkenberger Feldmark / Krugwiesen / Malchower See, mit dem Volkspark Prenzlauer Berg / Fennpfuhl und mit dem Tierpark überdurchschnittlich mit wohnort- und siedlungsnahen Grünflächen versorgt.
Zu 10.
Die Frage bezieht sich vermutlich auf Wohnungsbaumaßnahmen: Eigentümerwechsel finden auf den durch B-Pläne gesicherten Flächen vornehmlich nach der Bebauung statt. Das traf in der Zeit nach 2005 insbesondere für die Einfamilien-, Reihen- und Doppelhausbebauungen zu. Für die aktuellen Geschosswohnungsbauvorhaben sind die betreffenden B-Pläne noch im Verfahren. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung im B-Plan XVII-17 – Schreiberhauer Straße, der 2006 festgesetzt wurde. Dort erfolgte der Eigentümerwechsel nach der Festsetzung des B-Plans und vor Herstellung des Bauvorhabens.
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