Kleine Anfrage - KA/0615/VII  

 
 
Nummer:KA/0615/VIIEingang:01.09.2015
Eingereicht durch:Lotarewicz, Bartosz
Weitergabe:01.09.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:15.09.2015
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:17.09.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:17.09.2015
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Paketverkauf von BImA-Grundstücken und Wohnungen an Berliner Bezirke
Anlagen:
BA Anwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Der Berliner Senat und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verhandeln derzeit über einen Paketverkauf von rund 4500 bundeseignen Wohnungen an stadteigene Wohnungsbauunternehmen

(siehe etwa "Bund will 4500 Wohnungen an Berlin verkaufen" Berliner Zeitung vom 11.06.2015, http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bezahlbare-mieten-bund-will-4500-wohnungen-an-berlin-verkaufen,10809148,30925548.html).

 

Neben dem Ankauf von bestehenden Wohnanlagen ist auch der Erwerb von sogenannten Potenzialflächen für den Wohnungsneubau vorgesehen. (Siehe Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger an den Berliner Senat und Antwort "BImA in Berlin: Wohnungen und Liegenschaften was kauft der Senat und was nicht?" Drs. 17/15265, http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15265.pdf).

 

Wie aus den Anhängen der Antwort auf die Kleine Anfrage von Lisa Paus und weiteren Bundestagsabgeordneten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen "Geplante Verkäufe von bundeseigenen Immobilien in Berlin" (Drs. 18/2270, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/022/1802270.pdf; durchsuchbare Liste kann hier auf der Seite von Lisa Paus MdB heruntergeladen werden: http://www2.lisa-paus.de/uploads/liste_bima_immobilien_in_berlin.xlsx) ersichtlich ist, befinden sich auch im Bezirk Lichtenberg bundeseigene Liegenschaften, die entweder im Rahmen eines Paketkaufs an landeseigene Gesellschaften veräert werden oder - insbesondere im Fall von Gewerbe- und Freiflächen - von der BImA an Privatinvestoren verkauft werden.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Inwieweit findet eine Abstimmung zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung zu den Verhandlungen zum Paket-Verkauf von BImA-Liegenschaften statt?
  2. Bezüglich welcher BImA-Liegenschaften im Bezirk gab es innerhalb der letzten zwei Jahre einen Austausch zwischen der BImA und dem Bezirksamt? Was war jeweils der Inhalt?
  3. r welche BImA-Liegenschaften im Bezirk Lichtenberg gilt welcher Bebauungsplan? Welchen Status hat der Bebauungsplan jeweils (festgesetzt, in Aufstellung etc.) und welche Art der Nutzung ist in welchem Maß vorgesehen?
  4. Welche bauliche Nutzung und welches Maß der Nutzung ist im Flächennutzungsplan für Liegenschaften der BImA im Bezirk Lichtenberg jeweils vorgesehen?
  5. Welche Baustufe, welche Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), welche Baumassenzahl (BMZ) und welche Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist jeweils für BImA-Liegenschaften im Bezirk Lichtenberg festgelegt?
  6. Bei welchen BImA-Liegenschaften ist bisher aus Sicht des Bezirksamtes § 34 BauGB anzuwenden?
  7. Bei welchen BImA-Liegenschaften sieht das Bezirksamt Nachverdichtungspotential für Wohnungsbau?
  8. Bei welchen BImA-Liegenschaften sieht das Bezirksamt Potential für Soziale Infrastruktur oder Grünflächen für die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner?
  9. Bei welchen BImA-Liegenschaften sieht das Bezirksamt Potentiale für die Ausweisung von Gewerbenutzung, um Handwerk und Kleingewerbe Raum zu geben?
  10. Welche BImA-Liegenschaften (sowohl Freiflächen für modulare Ergänzungsbauten als auch leerstehende Gebäude) sieht das Bezirksamt als geeignet an für die Unterbringung von Flüchtlingen? Gab es hierzu bereits Kontakt mit der BImA? Welchen Voraussetzungen fehlen bislang, um die betreffenden Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Der Berliner Senat und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verhandeln derzeit über einen Paketverkauf von rund 4500 bundeseignen Wohnungen an stadteigene Wohnungsbauunternehmen

(siehe etwa "Bund will 4500 Wohnungen an Berlin verkaufen" Berliner Zeitung vom 11.06.2015, http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bezahlbare-mieten-bund-will-4500-wohnungen-an-berlin-verkaufen,10809148,30925548.html).

 

Neben dem Ankauf von bestehenden Wohnanlagen ist auch der Erwerb von sogenannten Potenzialflächen für den Wohnungsneubau vorgesehen. (Siehe Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger an den Berliner Senat und Antwort "BImA in Berlin: Wohnungen und Liegenschaften was kauft der Senat und was nicht?" Drs. 17/15265, http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15265.pdf).

 

Wie aus den Anhängen der Antwort auf die Kleine Anfrage von Lisa Paus und weiteren Bundestagsabgeordneten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen "Geplante Verkäufe von bundeseigenen Immobilien in Berlin" (Drs. 18/2270, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/022/1802270.pdf; durchsuchbare Liste kann hier auf der Seite von Lisa Paus MdB heruntergeladen werden: http://www2.lisa-paus.de/uploads/liste_bima_immobilien_in_berlin.xlsx) ersichtlich ist, befinden sich auch im Bezirk Lichtenberg bundeseigene Liegenschaften, die entweder im Rahmen eines Paketkaufs an landeseigene Gesellschaften veräert werden oder - insbesondere im Fall von Gewerbe- und Freiflächen - von der BImA an Privatinvestoren verkauft werden.

 

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Inwieweit findet eine Abstimmung zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung zu den Verhandlungen zum Paket-Verkauf von BImA-Liegenschaften statt?
  2. Bezüglich welcher BImA-Liegenschaften im Bezirk gab es innerhalb der letzten zwei Jahre einen Austausch zwischen der BImA und dem Bezirksamt? Was war jeweils der Inhalt?
  3. Für welche BImA-Liegenschaften im Bezirk Lichtenberg gilt welcher Bebauungsplan? Welchen Status hat der Bebauungsplan jeweils (festgesetzt, in Aufstellung etc.) und welche Art der Nutzung ist in welchem Maß vorgesehen?
  4. Welche bauliche Nutzung und welches Maß der Nutzung ist im Flächennutzungsplan für Liegenschaften der BImA im Bezirk Lichtenberg jeweils vorgesehen?
  5. Welche Baustufe, welche Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), welche Baumassenzahl (BMZ) und welche Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist jeweils für BImA-Liegenschaften im Bezirk Lichtenberg festgelegt?
  6. Bei welchen BImA-Liegenschaften ist bisher aus Sicht des Bezirksamtes § 34 BauGB anzuwenden?
  7. Bei welchen BImA-Liegenschaften sieht das Bezirksamt Nachverdichtungspotential für Wohnungsbau?
  8. Bei welchen BImA-Liegenschaften sieht das Bezirksamt Potential für Soziale Infrastruktur oder Grünflächen für die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner?
  9. Bei welchen BImA-Liegenschaften sieht das Bezirksamt Potentiale für die Ausweisung von Gewerbenutzung, um Handwerk und Kleingewerbe Raum zu geben?
  10. Welche BImA-Liegenschaften (sowohl Freiflächen für modulare Ergänzungsbauten als auch leerstehende Gebäude) sieht das Bezirksamt als geeignet an für die Unterbringung von Flüchtlingen? Gab es hierzu bereits Kontakt mit der BImA? Welchen Voraussetzungen fehlen bislang, um die betreffenden Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen?

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu 1.

Dem Stadtentwicklungsamt sind entsprechende Abstimmungen nicht bekannt.

 

Zu 2.

Gegenstand der Gespräche zwischen BImA und Stadtplanung war ausschließlich der zu entwickelnde Bereich zwischen Waldowallee 111 und penicker Allee 106 130 im Bebauungsplanentwurf 11-29 und die angrenzenden Flächen des Amts für Strahlenschutz. Zur Zwieseler Straße 161 wurde eine schriftliche Stellungnahme abgefragt. Beide Bereiche liegen in Karlshorst.

 

Zu 3.

r die entwicklungsfähigen Flächen der BImA ist der unter 3. genannte B-Planentwurf 11-29 und für die Flächen im Bereich des Museums Karlshorst der B-Planentwurf XVII-50ab aufgestellt. Außerdem soll ein kleineres nördlich des Dolgensee-Centers (Dolgenseestraße 8) gelegenes Grundstück in den Geltungsbereich des B-Planentwurfs 11-51 einfließen. Alle Flächen sind vorrangig für den Wohnungsbau vorgesehen, die Nutzungsmaße stehen noch nicht fest. Für die genannten B-Pläne wurden die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt, sie sind nicht festgesetzt.

 

Zu 4.

Zu dieser Frage verweisen wir auf die DS 17/15 265 des Abgeordnetenhauses. Die zuständige Senatsverwaltung hat dies zur dortigen Frage 4 beantwortet.

 

Zu 5. und 6.

Die noch zu bebauenden Grundstücke der BImA sind mit der Ausnahme der unter 3. genannten Flächen nach § 34 BauBG unter Berücksichtigung der Umgebungsnutzung hinsichtlich der Art und des Maßes der Nutzung zu beurteilen. Festlegungen zur Ausnutzung bestehen daher nicht. Baustufen existieren nur im Baunutzungsplan r den Westteil der Stadt.

 

Zu 7.

Nachverdichtungspotential wird für die unter 3. genannten Flächen gesehen.

 

Zu 8.

Folgeeinrichtungen der Wohnungsbauentwicklung wie soziale Infrastruktur und Grünflächen sind in den Bebauungsplänen nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zu berücksichtigen.

 

Zu 9.

Potentiale für die zusätzliche Ausweisung von gewerblichen Nutzungen werden auf den BImA-Grundstücken in Lichtenberg nicht gesehen.

 

Zu 10.

Die bebauten und die bebaubaren Grundstücke der BImA befinden sich überwiegend in von Wohnnutzungen geprägten Bereichen oder sollen als Wohngebiet gesichert werden. Damit sind diese Flächen und Gebäude für die wohnähnliche Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Zur konkreten Nutzung nimmt das Berliner Immobilienmanagement im Auftrag von SenGesSoz/LaGeSo Kontakt auf.

 

 

 
 

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