Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben

Leitung

  • Herr Krefft

    Amtsleiter

  • Allgemeiner Kontakt
    Telefon (030) 90296-4701
    Telefon (030) 90296-4704
    zentrales Telefax (030) 9028-7372
    zentrale E-Mail

Informationen

Das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben ist mit seinen Leistungen für alle Berliner Bezirke zuständig.

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 07:00-15:00
Mittwoch 12:00-15:00 Uhr
Freitag 07:00-12:00 Uhr

Hinweise

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Barzahlung ist nur in der Bezirkskasse Lichtenberg möglich. Angaben zu Anschrift und Öffnungszeiten entnehmen sie bitte der Internetseite der Bezirkskasse

Fahrzeugbeseitigung

Das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben ist zuständig für die Beseitigung von Fahrzeugen ohne gültige amtliche Kennzeichen sowie Abfallfahrzeugen im gesamten Stadtgebiet von Berlin.

Informationen zur Entsorgung von Altfahrzeugen
Weitere Informationen und Gesetze zur Fahrzeugbeseitigung

Ansprechpartner:innen

  • N.N.
    Telefon (030) 90296-4701

    Fahrzeugbeseitigung

  • N.N.
    Telefon (030) 90296-4703

    Fahrzeugbeseitigung

  • Frau Lorenz
    Telefon (030) 90296-4704

    Fahrzeugbeseitigung

  • Herr Friese
    Telefon (030) 90296-4702

    Fahrzeugbeseitigung

Hunde- und Katzenfang

Entlaufene Tiere aus allen Bezirken Berlins werden in die Tiersammelstelle verbracht und dort vorübergehend verwahrt. Transport und Unterbringung der Tiere sind kostenpflichtig.

Tiersammelstelle

Die amtliche Tiersammelstelle für verlorene und verwahrte Tiere befindet sich im Hausvaterweg 39, 13057 Berlin-Falkenberg, auf dem Gelände des Tierheimes Berlin.

Eine persönliche Nachschau wird aber in jedem Fall dringend angeraten, da es insbesondere hinsichtlich von Rasse- und Farbmerkmalen immer zu Unstimmigkeiten kommen kann.

Hinweis:

Transport und Unterbringung der Tiere sind kostenpflichtig!
Nach Abholung des Tieres aus der Tiersammelstelle wird Ihnen vom Bezirksamt Lichtenberg gesondert eine Rechnung übersandt!

Ansprechpartner:innen

  • Telefon (030) 76888200
    Telefon (030) 76888201
    Telefon (030) 76888203

    Tiersammelstelle

  • Frau Schirbel
    Telefon (030) 90296-4718
    PC-Fax (030) 90296-774718

    Büro Hunde- und Katzenfang

  • Frau Kensa
    Telefon (030) 90296-4721
    PC-Fax (030) 90296-47099

    Büro Hunde- und Katzenfang

Ordnungsmäßige Straßenreinigung

Die der ordnungsmäßigen Reinigung unterliegenden Straßen sind in Straßenreinigungsverzeichnisse und Reinigungsklassen einzugruppieren. Für Anlieger und Hinterlieger dieser Straßen (auch Wege) ergeben sich daraus nach den Vorschriften des Straßenreinigungsgesetzes verschiedene Pflichten – z.B. Entgeltzahlung an die BSR, Winterdienstpflichten oder auch Pflichten zur sommerlichen Reinigung -, die ggf. bei Vorliegen unzumutbarer oder unbilliger Härten durch Anwendung einer Ausnahmeregelung gemildert werden können.

  • Straßenreinigungsgesetz (StrReinG)
  • Antrag auf Befreiung (gebührenpflichtig) von der Anliegerpflicht zum Winterdienst auf Gehwegen gemäß § 4 Absatz 5 StrReinG (Voraussetzung: Wenn zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich und eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist)
  • Ausnahmen von der Winterdienstpflicht wegen körperlicher und wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit gemäß § 6 Absatz 2 StrReinG
  • Antrag auf Ausnahme wegen unzumutbarer Härte aus der Anliegereigenschaft gemäß § 5 Absatz 3 StrReinG
  • Eingruppierung von Straßen in die Straßenreinigungsverzeichnisse
  • Informationen zum Winterdienst (Stand 2022) als Pdf

Ansprechpartner:innen

  • Frau Schäfer
    Telefon (030) 90296-4707

    Antrag auf Befreiung (gebührenpflichtig) / gem. § 4 Abs. 5 StrReinG

  • Herr Werner G.
    Telefon (030) 90296-4712

    Eingruppierung von Straßen

  • Herr Werner J.
    Telefon (030) 90296-4711

    • Ausnahmen von der Winterdienstpflicht / gem. § 6 Abs. 2 StrReinG
    • Antrag auf Ausnahme gem. § 5 Abs. 3 StrReinG
    • Streuplan
  • Herr Schaal
    Telefon (030) 90296-4713

    • Ausnahmen von der Winterdienstpflicht / gem. § 6 Abs. 2 StrReinG
    • Antrag auf Ausnahme gem. § 5 Abs. 3 StrReinG

Dienstleistungen und Angebote im Bezirk

Lichtenberger Dienstleistungen vom Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben gefiltert aus der Dienstleistungsdatenbank
Weitere Angebote im Themenportal – Auf einen Blick – Bürgerservice – Ordnungsangelegenheiten