Drucksache - DS/1678/VII  

 
 
Betreff: Mehr Lärmschutz und Verkehrssicherheit in Falkenberg!
Status:öffentlichAktenzeichen:50. BVV Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
26.01.2016 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Das Bezirksamt wurde ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit  im Bereich des Dorfes Falkenberg auf der Dorfstraße und der Ahrensfelder Chaussee zwischen 22 und 6 Uhr auf 30km/h begrenzt wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Anliegen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung sowie Stellungnahme gebeten.

 

Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung (Anlage) im Bezirksamt eingegangen.

 

In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass nur unmittelbar betroffene Anwohnende berechtigt seien, Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der StVO zu stellen. Solche Anträge lägen in der Behörde nicht vor.

 

Somit lehnt die Verkehrslenkung Berlin das Ersuchen der BVV ab.

 

Das Bezirksamt ist über diese Antwort mehr als verwundert und hat sich erneut an den zuständigen Senator mit der Bitte, um ernsthafte Prüfung des Anliegens der BVV gewandt.

 

 
 

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