Drucksache - DS/1661/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-109 - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: KGAen "Frühauf II" und "Gute Hoffnung"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für die Grundstücke zwischen der Bahnlinie Berlin Ostbahnhof-Guben, dem Gelände der HTW, der Ilsestraße und der östlichen Grenze der Kleingartenanlage „Hochspannung“ im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-109 aufzustellen.

 

              Das Planungsziel ist:

-        Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“.

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf 11-109 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Anlage 1:              Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-109

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens 11-109


Anlage 1

 

 

Bebauungsplan 11-109

 

für die Grundstücke zwischen der Bahnlinie Berlin Ostbahnhof-Guben,

dem Gelände der HTW, der Ilsestraße und der östlichen Grenze der Kleingartenanlage „Hochspannung“

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst

 

 

Planungsziel:

 

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

I.              Planungsgegenstand

 

I.1              Veranlassung und Erforderlichkeit

 

In letzter Zeit häufen sich die Nachfragen nach der Bebaubarkeit der Kleingartenanlage „Frühauf II“. Diese KGA liegt zwischen den Kleingartenanlagen „Hochspannung“ und „Gute Hoffnung“. Sie ist Eigentum der Deutschen Bahn AG und wird derzeit als Bauland zum Verkauf angeboten.

 

Die Kleingartenanlage befindet sich im Innenbereich. Die Parzellen sind durch die Ilsestraße erschlossen. Entsprechend der vorhandenen Blockstruktur würde sich hier eine Bebauung gemäß § 34 BauGB einfügen.

 

Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Als Teil des Grünflächensystems der Stadt erfüllen Kleingärten wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Sind Kleingärten nicht ausschließlich im Besitz des Landes Berlin, besteht die Gefahr, dass private Eigentümer diese Flächen für andere Nutzungen vermarkten wollen. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

I.2              Plangebiet (Bestand und Planerische Ausgangssituation)

 

Das Plangebiet liegt im nord-westlichen Bereich des Ortsteils Karlshorst, zwischen den Bahnanlagen der Strecke 6153, Berlin-Ostbahnhof - Guben im Norden, dem Gelände der HTW und einem Wohngebiet im Osten, der Ilsestraße im Süden und der Kleingartenanlage „Hochspannung im Westen.

Die Sicherungsfrist der landeseigenen KGA „Gute Hoffnung“ läuft 2020 aus, die der Bahn „Frühauf II“ 2014. Beide Anlagen sind in der Kleingartenentwicklungsplanung Berlin verzeichnet.

 

 

I.3              Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019) stellt das Plangebiet als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule dar. Im Norden ist die Trasse einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße zur Sewanstraße dargestellt.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) sieht für den Bereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten“ sowie eine Trassenfreihaltung zur Sewanstraße vor.

 

 

I.4              Entwicklung der Planungsüberlegungen

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird für die 110 Parzellen der KGAen „Frühauf II“ und „Gute Hoffnung“ die Nutzung als Dauerkleingarten gesichert. Der Erhalt der Kleingärten entspricht den Zielsetzungen der Bereichsentwicklungsplanung und der Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg, indem die siedlungsbezogenen Freiräume für die Erholung erhalten und entwickelt werden.

 

II.              Planinhalt

 

Das Planungsziel besteht in der Festsetzung der KGAen „Frühauf II“ und „Gute Hoffnung“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten.

Mit dem Bebauungsplan sollen die KGAen in ihrer Struktur auf Dauer als Grünfläche gesichert werden.

 

III.              Auswirkungen des Bebauungsplans

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert.

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen bereits kleingärtnerisch genutzt werden.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen