Drucksache - DS/1641/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht anlässlich des Europäischen Flussbadetages am 11. und 12. Juli 2015 das bestehende Badeverbot im Rummelsburger See auszusetzen und für diese beiden Tage eine Badegenehmigung an dafür geeigneten Orten des Sees auszusprechen.
Begründung: Durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) wurde die europäische Wasserpolitik im Jahr 2000 reformiert. Die Richtlinie sah eine systematische Verbesserung aller europäischer Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) vor. Ziel war es, bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand sowie ein gutes ökologisches Potenzial für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen. Auch eine verpflichtende Transparenz über die Entscheidungsprozesse und Öffentlichkeitsbeteiligung gehörten zur Richtlinie. Die Jugendkampagne „Big Jump Challenge“ organisiert seit 2005 öffentliche Badeaktionen, um auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie aufmerksam zu machen und ein Zeichen für den Gewässerschutz zu setzen, da noch immer viele Gewässer, wie auch der Rummelsburger See, von den formulierten Zielen weit entfernt sind. Um allen Menschen die Möglichkeit zu bieten, am ausgerufenen Europäischen Flussbadetag am 12. Juli 2015, in diesem Sinne badend ein deutliches Zeichen im Rummelsburger See zu setzen, sollte das bestehende Badeverbot ausgesetzt und das Baden an dafür geeigneten Orten im See offiziell genehmigt werden.
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