Drucksache - DS/1598/VII  

 
 
Betreff: Finanzierung von Projekten der Jugendberufshilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jugendhilfeausschuss und Ausschuss Wirtschaft und ArbeitBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.06.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE JHA, WiA PDF-Dokument
BE HA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Ausschüsse Jugendhilfe sowie Wirtschaft und Arbeit empfehlen der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt wurde ersucht, Projekte der Jugendberufshilfe bei der Finanzierung zu unterstützen und die entsprechenden Mittel im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 einzustellen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Jugendhilfeausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 07.04.2015 mit den Themen Jugendberufshilfe und Integration Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit. Diese Sitzung fand gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit statt.

Ergebnis dieser Sitzung war der hier vorliegende Text für die Drucksache. Hintergrund und Anlass war unter anderem, dass von beiden Ausschüssen eingeschätzt wurde, dass die zukünftige Jugendberufsagentur nicht die alleinige  Lösung sein kann, um eine ausreichende Finanzierung von Projekten und Angeboten für Jugendliche zu entwickeln, die ihnen in der Orientierungsphase und  beim Übergang in das Erwerbsleben Hilfe bietet.

 

Im Jahr 2014 standen 635.000 Euro im Haushaltsplanansatz. Davon waren 221.000 Euro gesperrt und letztendlich wurden 382.141 Euro ausgegeben.

 

Im Jahr 2015 stehen ebenfalls 635.000 Euro im Haushaltsplanansatz zur Verfügung. Davon können nur 433.404 Euro ausgegeben werden. Planmäßige Kürzung, Sperrung und notwendige Umbuchungen sind die Ursachen dafür.

 

Eine Reduzierung der Mittel für das LiGA Projekt ergibt sich wegen des Auslaufens des Projekts. Allerdings können durch das Jugendamt keine vom Jobcenter unabhängigen eigenen Angebotsalternativen entwickelt werden. Maßnahmen des Jobcenters zielen in erster Linie auf Ausbildung und Arbeit, die des Jugendamtes auf den Abbau und Minderung sozialer und persönlicher Benachteiligungen. Insofern sind nicht alle Maßnahmen des Jobcenters passend für die Zielgruppe des Jugendamtes. Ausbildungsprojekte der Jugendhilfe stehen für diese Zielgruppe nicht mehr zur Verfügung.

 

Folgende Projekte der Jugendberufshilfe laufen 2015:

 

  • LiGA (auslaufend bis Sommer 2016)
  • Förderverein für arbeitslose Jugendliche - Starthilfe network
  • Neues Wohnen im Kiez - BvB pro (in Kooperation mit dem Jobcenter)
  • Individuelle Einzelfälle

 

Für die Jahre 2016 und 2017 sind nunmehr 367.000 Euro im Haushaltsplanentwurf veranschlagt.

Das Bezirksamt erwartet aber darüber hinaus (siehe Haushaltsplanentwurf, Abschnitt 2.5) weitere Mittel aus Landesfinanzierung für die Leistungen der Jugendberufshilfe zur Stärkung der Jugendberufsagenturen. Denn mit dem o.g. Haushaltsplanansatz allein ist das Jugendamt nicht ausreichend in der Lage, als eigenständiger Akteur dem gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfe im Feld des Übergangs von Schule in Ausbildung und Beruf gerecht zu werden. Vielmehr sind mit den genannten Ressourcen vorwiegend individualrechtliche Pflichtaufgaben zu erfüllen sowie in geringem Umfang mit dem Jobcenter kofinanzierte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen zu finanzieren. Die übereinstimmende Auffassung von Jobcenter und Jugendamt sowie weiteren Akteuren, wonach insbesondere im Vorfeld von Ausbildungsvorbereitung verstärkt spezifische Beiträge der Jugendhilfe für Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen (sog. Aktivierungshilfen) zu leisten sind, kann das Jugendamt nur in geringfügigem Umang umsetzen. Da insbesondere durch die Arbeit der Jugendberufsagentur weitere Hilfebedarfe für diese Zielgruppe zu erwarten sind, werden hierfür weitere Haushaltsmittel aus der Landesfinanzierung für erforderlich gehalten.

Mit Schreiben vom 09.07.2015 kündigt die Senatsverwaltung für Finanzen eine Basiskorrektur der durch die Einrichtung der Jugendberufsagenturen anfallenden Kosten in der Jugendberufshilfe für die Jahre 2016/17 an. Für das Jahr 2016 (frühester Termin Juli 2016) sind das zwei Vollzeitäquivalente für die bezirkliche Jugendberufshilfe sowie 125.000 Euro für geeignete Träger, die Coaching-Angebote bzw. Angebote zur aufsuchenden Beratung anbieten (im Jahr 2017 erhöht auf 250.000 Euro). Die Finanzierung einer möglichen Fallzahlsteigerung im Bereich der individuellen Jugendberufshilfe im Rahmen der Angebote der zukünftigen Jugendberufsagentur ist Gegenstand laufender Abstimmungen. Verbindliche Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Die Finanzierung von Projekten der Jugendberufshilfe soll im Rahmen der Haushaltsberatungen berücksichtigt werden können.

 

 

 
 

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