Drucksache - DS/1570/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat am 22.05.2015, im Bezirksamt Lichtenberg eingegangen am 27.05.2015, ein „SIWA-Rundschreiben Nr. 1“ herausgegeben.
Das Rundschreiben (siehe Anlage) gibt erste Hinweise zur Herstellung der Bewirtschaftungsfähigkeit des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Voraussetzung für den Einstieg in die Umsetzung der bezirklichen SIWA-Maßnahmen ist jedoch noch das für Juni angekündigte „SIWA-Rundschreiben Nr. 2“. Erst mit diesem Rundschreiben werden die formalen haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen bekannt sein, um über die Mittel aus dem SIWA-Fonds verfügen zu können. Der Bezirk befindet sich diesbezüglich daher noch immer im Wartemodus.
Auch bezüglich der von der BVV im März 2015 beschlossenen Investitionsplanung 2015-2019 liegt dem Bezirk noch immer kein offizielle Mitteilung über das Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen vor. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang, ob es alle vom Bezirk beantragten Investitionsmaßnahmen auf die überbezirkliche Dringlichkeitsliste geschafft haben und welche Jahresscheiben jeweils vorgesehen sind. Dies wird ganz wesentliche Auswirkungen auf die Umsetzung der bezirklichen Schulentwicklungsplanung haben.
Nach Vorliegen vorgenannter Voraussetzungen wird der Bezirk dann ein Format entwickeln, das dem Hauptausschuss wie gewünscht quartalsweise über den Umsetzungsstand der Investitionsmaßnahmen berichtet. Es wird davon ausgegangen, dass nach der Sommerpause 2015 erstmalig ein Bericht vorgelegt werden kann.
Im Rahmen der „AG wachsenden Stadt“ wurden dem Bezirk ab 2016 dauerhaft zusätzliche finanzierte Stellen und VzÄ für die bauenden Bereiche zur Verfügung gestellt. Der Aufwuchs umfasst für das Jahr 2016 ein Volumen von 6,8 VzÄ und für 2017 ein Volumen von 11,3 VzÄ. Davon sollen alle direkt bauenden und planenden Bereiche sowie die planungsunterstützenden Bereiche der Bedarfsträger profitieren können. Mit diesem VzÄ-Aufwuchs verfolgt der Senat von Berlin das Ziel, die personellen Voraussetzungen zur Umsetzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem SIWA-Fonds sowie aller sonstigen regulären Investitions- und Baumaßnahmen sicherzustellen.
Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt,
Ansonsten nutzt das Bezirksamt weiterhin alle Möglichkeiten im Rahmen der zahlreichen Gremiensitzungen und Gespräche, auf den Investitionsbedarf in Lichtenberg hinzuweisen und auf eine Stärkung der finanziellen Rahmenbedingungen zu drängen.
SIWA-Rundschreiben Nr. 1
Herstellung der Bewirtschaftungsfähigkeit des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)
Mit Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2015 am 23.04.2015 wurden auch die Voraussetzungen zur Leistung von Ausgaben aus dem SIWA in Höhe von insgesamt 496 Mio. € geschaffen.
Zur Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen und zur Gewährleistung des Mittelabflusses habe ich zwischenzeitlich die haushaltstechnischen Grundlagen erarbeitet, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte.
1. Bestellung des BfdH für das SIWA-Kapitel 9810
Das SIWA wird als Kapitel 9810 außerhalb des Haushalts organisiert. Die Funktion des BfdH für dieses Kapitel 9810 wird durch Herrn Griewald – SenFin VD C 11 – wahrgenommen.
2. Mittelzuführung an das SIWA
Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt sicher, dass aus Kapitel 2910 – Übrige allgemeine Finanzangelegenheiten – eine Zuführung an das SIWA in Höhe von 496.000.000. Euro erfolgt.
3. Titelstruktur des SIWA-Kapitels 9810
Die Titelstruktur des SIWA-Kapitels orientiert sich an der üblichen Titelsystematik.
Diese Systematik dient auch zur Einrichtung eines Berichtswesens zum Stand der Haushaltswirtschaft im Kapitel 9810.
Da die Kostenarten für die Zusatzkontierung als Teil der Kostenstammdaten fest im System hinterlegt sind und nicht SIWA-spezifisch angepasst werden können, wird auf eine Zusatzkontierung für die Kosten- und Leistungsrechnung verzichtet.
Die Einrichtung von Unterkonten ist bisher nicht vorgesehen. Jeder Maßnahme wird ein spezifischer Titel nach der vorgenannten Systematik zugeordnet.
Die detaillierte Titelliste wird Ihnen nach Abschluss der Datenerfassung in ProFiskal als Anlage zum SIWA-Rundschreiben Nr. 2 zugehen.
4. Veranschlagungsgrundsätze des SIWA-Kapitels 9810
Für jede Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2015 – unabhängig von der Fertigstellung – die Gesamtausgaben der Maßnahme veranschlagt. Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wird dergestalt angewendet , dass am Jahresende nicht verbrauchte Mittel durch Restebildung auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen und Bauvorbereitungsmitteln ist nicht erforderlich.
5. Einrichtung der Stammdaten für Kapitel 9810
Die Einrichtung der Stammdaten des Kapitels 9810 und die Einstellung der Ansätze in DHB erfolgt durch den BfdH des Kapitels 9810. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird alle gebildeten Ansätze zunächst sperren. Die Entsperrung obliegt den bewirtschaftenden Stellen – nach Vorliegen der Voraussetzungen – in eigener Verantwortlichkeit.
6. Veranlassung der auftragsweisen Bewirtschaftung
Die Senatsverwaltung für Finanzen wird im Laufe des Monats Juni 2015 mit dem SIWA-Rundschreiben Nr. 2 die Serviceeinheiten Finanzen der Senatsverwaltungen und die Haushaltsämter der Bezirke auffordern, dass die künftigen mittelbewirtschaftenden Stellen unter Verwendung des üblichen Formulars ( http://www.verwalt-berlin.de/sen/finanzen/nbr/allg/nbr_allgvordr.html ) technische Anträge auf Auftragswirtschaft bei der Senatsverwaltung für Finanzen – II B 43 – stellen.
Bitte warten Sie vor der Antragstellung noch das SIWA-Rundschreiben Nr. 2 ab, mit dem ich Ihnen die genauen Buchungsstellen für die von Ihnen umzusetzenden Maßnahmen mitteilen werde.
Für die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen übertrage ich Ihnen hiermit die auftragsweise Bewirtschaftung. Gem. Nr. 3.2 Satz 2 AV § 9 LHO ist die Übertragung von Auftragswirtschaft auf Organisationseinheiten einer Bezirksverwaltung nur dann zulässig, wenn auch die jeweilige Serviceeinheit Finanzen zugestimmt hat. Daher bitte ich Sie hiermit um entsprechende Zustimmung zur weiteren Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnisse im Innenverhältnis Ihres Bezirksamtes.
Die Zuständigkeit für Sollkopfbuchungen (einschließlich Restebildung und Mittelübertragung ins Folgejahr) ist hiermit ebenfalls den mittelbewirtschaftenden Stellen übertragen.
Im Hinblick auf die Berichtspflichten gegenüber dem Hauptausschuss bitte ich Folgendes zu beachten:
Gem. Nr. 28 der Auflagenbeschlüsse 2014/2015 sind der Senat und die Bezirke aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird diese Berichtspflichten in Form von tabellarischen Sammelvorlagen erfüllen, zu denen die Fachverwaltungen und Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen zuarbeiten müssen. Soweit nach den BPU der Kostenrahmen einzelner SIWA-Maßnahmen jedoch nicht eingehalten werden kann, ist die Hauptausschussvorlage von der betroffenen Fachverwaltung bzw. dem betroffenen Bezirksamt zu erstellen; gleiches gilt für Vorlagen an den Hauptausschuss auf der Grundlage von § 24 Abs. 5 LHO. Einzelheiten bzw. abweichende Regelungen sind der Entscheidung des Lenkungsgremiums vorbehalten.
Freigabevorlagen (Vorschlagslisten des Senats) gem. § 3 Satz 3 SIWA ErrichtungsG, d.h. soweit Einzelportfolios noch nicht maßnahmenscharf unterlegt sind (für 2015 Portfolio Flüchtlingsunterkünfte [40 Mio. €] und Portfolio Wohnungsbau [30 Mio. €]), werden von der Senatsverwaltung für Finanzen auf Grundlage einer inhaltlichen Zuarbeit der Fachverwaltung erstellt.
Berichtspflichten bei Baukostenüberschreitungen obliegen der jeweiligen Fachverwaltung bzw. dem jeweiligen Bezirksamt. Dem Lenkungsgremium obliegt die Entscheidung zur Konkretisierung von Einsparvorgaben innerhalb des SIWA bei Kostenüberschreitungen von Einzelmaßnahmen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. die projektführenden Stellen der Hauptverwaltung sind zur Verhängung von Sperren in begründeten Fällen bzw. auf Veranlassung des Lenkungsgremiums berechtigt.
7. Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Investitions-maßnahmen
Entsprechende Vorschläge, die derzeit erarbeitet werden, sollen vom Lenkungs-gremium in der konstituierenden Sitzung am 09.06.2015 beraten werden.
8. Einladung der Mitglieder des SIWA-Lenkungsgremiums zur konstituierenden Sitzung
Ein Einladungsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen samt Tagesordnung wird kurzfristig versandt werden, nachdem der Senatsverwaltung für Finanzen die Mitglieder des Lenkungsgremiums benannt wurde.
Für Rückfragen stehen Ihnen die nachfolgend genannten Mitarbeiter gern zur Verfügung: • Herr Ostermann, II LIP, Tel. 9(0)20 3503 E-Mail ansgar.ostermann@senfin.berlin.de
• Herr Just, II LIP 2, Tel. 9(0)20 2329 E-Mail wolfgang.just@senfin.berlin.de
• Herr Seick, II LIP 1, Tel. 9(0)20 3051 E-Mail armin.seick@senfin.berlin.de
• Herr Griewald als BfdH des Kapitels 9810, VD C 11, Tel. 9(0)20 3034 E-Mail: thomas.griewald@senfin.berlin.de
Im Auftrag O S T E R M A N N G R I E W A L D (BfdH für Kapitel 9810)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |