Drucksache - DS/1565/VII  

 
 
Betreff: Umsetzung des Fußgängerschutzwegs Einbecker Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHauptausschuss
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
26.05.2015 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
23.06.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
28.07.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Hauptausschuss Entscheidung
03.06.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
01.07.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
02.09.2015 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Zebrastreifen Einbecker Str - 1 PDF-Dokument
Zebrastreifen Einbecker Str - 2 PDF-Dokument
BE HA PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1565/VII:

 

Begründung:

Die Einbecker Straße wurde in den Jahren 2005/2006 vollständig saniert und neu gestaltet. Die Anordnung des FGÜ in Höhe der Einbecker Straße 74 erfolgte, da sich dort zu dieser Zeit zwei Einzelhandelseinrichtungen befanden und man damit rechnete, dass dadurch eine Vielzahl von Bewohnern-innen aus dem Wohngebiet Paul-Gesche-Straße dort die Straße überqueren. Aber schon zu dieser Zeit haben dort recht wenig Fußngern/innen die Straße überquert. Ein erhöhter Fußngerstrom auf der Höhe Lincolnstraße ist nicht zu verzeichnen und auch das Verkehrsaufkommen ist nicht zu hoch. Man kann die Einbecker Straße eigentlich gut und gefahrlos überqueren.

Außerdem gehört die Einbecker Straße zu dem übergeordneten Straßennetz und die Anordnung zur Umsetzung des FGÜsste durch die VLB erfolgen, die Kosten sind aber durch den Bezirk zu tragen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht den Fußgängerschutzweg in der Einbecker Straße um ca. 200m in westliche Richtung an die Mündung Lincolnstraße zu versetzen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 5

 
 

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