Drucksache - DS/1565/VII
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1565/VII:
Begründung: Die Einbecker Straße wurde in den Jahren 2005/2006 vollständig saniert und neu gestaltet. Die Anordnung des FGÜ in Höhe der Einbecker Straße 74 erfolgte, da sich dort zu dieser Zeit zwei Einzelhandelseinrichtungen befanden und man damit rechnete, dass dadurch eine Vielzahl von Bewohnern-innen aus dem Wohngebiet Paul-Gesche-Straße dort die Straße überqueren. Aber schon zu dieser Zeit haben dort recht wenig Fußgängern/innen die Straße überquert. Ein erhöhter Fußgängerstrom auf der Höhe Lincolnstraße ist nicht zu verzeichnen und auch das Verkehrsaufkommen ist nicht zu hoch. Man kann die Einbecker Straße eigentlich gut und gefahrlos überqueren. Außerdem gehört die Einbecker Straße zu dem übergeordneten Straßennetz und die Anordnung zur Umsetzung des FGÜ müsste durch die VLB erfolgen, die Kosten sind aber durch den Bezirk zu tragen.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht den Fußgängerschutzweg in der Einbecker Straße um ca. 200m in westliche Richtung an die Mündung Lincolnstraße zu versetzen.
Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 5 |
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