Drucksache - DS/1556/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) die notwendigen Änderungen der Begründung zum Bebauungsplan 11-64 und der Rechtsverordnung im Ergebnis der erneuten Rechtsprüfung der zuständigen Senatsverwaltung. Anlage 1: Änderungen b) die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-64 vom 5. März 2013 mit Deckblatt vom 3. Juni 2014 für das Gelände zwischen Florentinestraße, An der Margaretenhöhe, Brachfläche und Kleingartenanlage "Am Außenring" im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg als Rechtsverordnung. Anlage 2: räumlicher Geltungsbereich
c) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) e) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-64 in Kenntnis zu setzen. Begründung:
Mit Schreiben vom 19.02.15 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des Bebauungsplanes 11-64 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise führten zu Änderungen der Begründung und der Rechtsverordnung. Diese Änderungen oder Ergänzungen erfolgten aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern. Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-64
für das Gelände zwischen Florentinestraße, An der Margaretenhöhe, Brachfläche und Kleingartenanlage "Am Außenring"
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg ohne Maßstab
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten mit landschaftlicher Prägung sowie öffentlicher Verkehrsflächen Anlage 2
Änderungen der Begründung und der Rechtsverordnung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gab im Ergebnis der Rechtskontrolle folgende Hinweise:
- Textliche Festsetzung Nr. 7 Die Rechtsgrundlage für diese Festsetzung wird hier formuliert als: "§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 BauNVO und § 12 Abs. 1 AGBauGB". Wenn § 14 Abs. 1 BauNVO herangezogen werden soll, ist dies nur i.V.m. § 9 Abs. 1 BauGB möglich. Die Rechtsgrundlage bezüglich gestalterische Regelungen ist dagegen "§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 1 AGBauGB".
- Begründung Seite 8 Bitte die Zitierung des FNP aktualisieren: ´Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABI. S. 31).
- Begründung Seite 17 (oben) Zur Vermeidung von Missverständnissen klarstellen: Es können (lediglich) die "allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse" sichergestellt oder berücksichtigt werden (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB), nicht aber "gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse".
- Begründung Seite 17 Unter "IV.1 Aufstellung" wird folgendes erwähnt, "(.) ortsüblichen Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 55 vom 16.01.2011 (.)". Hier stimmt das Datum nicht, dies sollte wie in den Satz davor "16.12.2011" sein.
- Begründung Seite 24 Der FNP und das BImSchG sind keine Rechtsgrundlagen zur Festsetzung des Bebauungsplans und daher zu streichen.
- Begründung Seite 24 und Entwurf zur RVO Unter Rechtsgrundlagen S. 24 und in der RVO ist die letzte Änderung des Baugesetzbuchs zu aktualisieren: BauGB: nicht "Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)", sondern (derzeit) "Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748)".
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Die Hinweise wurden so wie gefordert in die Begründung eingearbeitet.
Die Zitierweise des BauGB wurde entsprechend aktualisiert |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |