Drucksache - DS/1540/VII  

 
 
Betreff: Flexibler Fahrdienst für nicht wegefähige Schüler_innen
Status:öffentlichAktenzeichen:schriftl. Antwort des BA v. 15.04.2015
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Antwort BA - Anlage 1  
Antwort BA - Anlage 2  
Antwort BA  

Nicht wegefähige Schüler_innen haben einen Anspruch auf einen Schulfahrdienst

Nicht wegefähige Schüler_innen haben einen Anspruch auf einen Schulfahrdienst. Dieser wird durch das Bezirksamt zum größten Teil auch gewährt. Dieser Fahrdienst ist allerdings sehr starr und unflexibel. So ist es nicht möglich, dass Schüler_innen, die nicht wegefähig sind, z. B. nach dem Schulunterricht nicht direkt nach Hause, sondern an einem Tag in der Woche z. B. zur Musikschule gefahren werden. Nach Schulausflügen müssen die Begleitpersonen dafür sorgen, dass die Schüler_innen wieder in die Schule gebracht werden, anstatt die Abholung durch den Fahrdienst auf einen anderen Ort zu verlegen. In der Sitzung des Ausschusses Schule & Sport am 10.02.2015 informierte das Bezirksamt bei der Behandlung der DS/1405/VII "Flexibler Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Schüler_innen" darüber, dass der Ausschreibungsprozess für die Schüler_innentransporte im Bezirk bereits abgeschlossen ist. Daher stellt sich grundsätzlich die Frage nach den Vereinbarungen mit dem Transportunternehmen und dem Bedarf im Bezirk.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Wie viele nicht wegefähige Schüler_innen sind im Bezirk auf einen Fahrdienst angewiesen?

 

2. Wie verteilen sich diese Schüler_innen auf die Schulen Lichtenbergs und die anderer Bezirke (Bitte jeweils Schulstandort und Anzahl der Schüler_innen auflisten)?

 

3. An wie vielen Tagen im Jahr werden im Durchschnitt die regulär vorgesehenen Schulstunden bspw. durch "hitzefrei", Schulstundenausfall oder andere unvorhersehbare Dinge verkürzt oder verlängert? Mit wie vielen Tagen rechnet das Bezirksamt im Durchschnitt?

 

4. An wie vielen Tagen im Jahr kann laut Vertrag mit dem ausgewählten Fahrdienst eine flexible Abholung der in Frage 1 genannten Schüler_innen erfolgen? Welche Regelungen wurden bzgl. der in Frage 3 benannten Tage getroffen?

 

5. Welche Regelungen wurden vertraglich mit dem Fahrdienst bezüglich Tagen, an denen sich die Verbleibzeit in der Schule (durch Sportfeste oder ähnliches) vorhersehbar verlängert oder verkürzt, vorgesehen?

 

6. Wie ist die durchschnittliche Zeitdauer einer Beförderung? Wie lange dauert eine Beförderungsfahrt längstens (Bitte tabellenartige Auflistung der vorgesehenen Beförderungsdauern und die Anzahl der dafür vorgesehenen Schüler_innen)?

 

7. Welche zeitliche Höchstgrenze ist für die Beförderungsdauer einer/s Schüler_in vertraglich vorgesehen?

 

8. Wie viele Fahrzeuge sind für die Beförderung dieser Schüler_innen im Einsatz?

 

9. Wurde das Bezirksamt in der Vergangenheit vom BEA/BSB oder Eltern auf ein vorhandenes Problem beim Fahrdienst bei den in Frage 3 genannten Tagen hingewiesen? Wenn ja, wann? Was wurde daraufhin unternommen?

 

10. Aus welchen Gründen wurde dieser Sachverhalt bisher bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt?

 

11. Trägt die Drucksache 1405/VII dem Anspruch und der Idee der Inklusion aus Sicht des Schulamtes Rechnung?

 

12. Ist das Schulamt der Ansicht, dass man im Sinne der Umsetzung der Inklusion hier größere Anstrengungen unternehmen sollte?

13. Sprechen aus Sicht des Bezirksamtes rechtliche Aspekte gegen eine Umsetzung der DS 1405/VII?

 

 
 

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