Drucksache - DS/1521/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine bedarfsorientierte Beleuchtung auf dem Fußweg zwischen der Egon-Erwin-Kisch-Straße und der Falkenberger Chaussee in der Grünanlage am S-Bahnhof Hohenschönhausen zu prüfen.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
In Grünanlagen ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz nicht verpflichtet, für Beleuchtung der Wege zu sorgen.
Die Prüfung des Sachverhaltes ergab, dass der Fußweg vom S-Bahnhof Hohenschönhausen zur Querungsstelle der Egon-Erwin-Kisch-Straße (FGÜ-Übergang) über das beleuchtete Straßenland über die Falkenberger Chaussee vorbei am Bürgeramt einen 53m weiteren Weg gegenüber der Durchwegung der Grünanlage bedeutet. Dies ist bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 4 Kilometer pro Stunde in 47 Sekunden zu absolvieren.
Aus diesem Grund ist die Errichtung und das Betreiben einer Beleuchtungsanlage durch das Bezirksamt bei den begrenzten zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht zu vertreten.
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