Drucksache - DS/1493/VII
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, das Zentren- und Einzelhandelskonzept, dessen bisher gültige Fassung als Fortschreibung auf der BVV am 23. Juni 2011 beschlossen wurde, zu novellieren.
Hierbei sind aktuelle städtebauliche Anforderungen (die Einordnung in das gesamtstädtische Zentrengefüge und in die bezirkliche Zentrenstruktur, die vorrangige Entwicklung der Wohngebietszentren, städtebauliche Einpassung ins Stadtbild sowie Bestandsentwicklung und Angebotsstrukturen u. a.) sowie die sozioökonomischen Kennwerte (Bevölkerungsentwicklung, Kaufkraftentwicklung, Kaufkraftbindung in den Nahversorgungszentren, Altersstruktur, Versorgungsgrad, mittel- und langfristige Bedarfe, Konsumverhalten) zugrunde zu legen. Jede außerhalb des Zentren- und Einzelhandelskonzepts stehende Planung muss im Einzelfall durch das Bezirksamt geprüft werden und eine Abwägung finden.
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept soll künftig mindestens einmal aller fünf Jahre aktualisiert werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt kommt dem Anliegen der BVV sehr gerne nach und hat als Unterstützung für die Durchführung der Novellierung am 10. November 2015 das Büro Stadt + Handel, Hörder Hafenstraße 11, 44263 Dortmund (Hauptsitz), beauftragt. Der Zeitplan der Fortschreibung sieht momentan Folgendes vor:
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