Drucksache - DS/1482/VII  

 
 
Betreff: Sicherer Kita-Weg in der Konrad-Wolf-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, inwieweit der Fußgängerüberweg vor der Kita „Matt Lamb“ in der Konrad-Wolf-Straße 45a verkehrssicherer gestaltet werden kann, beispielsweise mit Hilfe einer Bedarfsampel oder eines gesicherten Fußgängerüberweges.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Anliegen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung sowie Stellungnahme gebeten.

 

Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung im Bezirksamt eingegangen.

 

In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass nach § 37 der StVO in Verbindung mit den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) Lichtsignalanlagen (LSA) dort errichtet werden sollten, wo ein starker Verkehr herrsche und es den Fußgängern wegen der Dichte des Verkehrs nicht möglich sei, ohne Schutzeinrichtung die Fahrbahn zu überqueren.

 

Weiter wird ausgeführt, dass aufgrund der vorhandenen LSA immer wieder Lücken entstünden, die eine Querung der Fahrbahn ermöglichen würde. Darüber hinaus würden Kinder aufgrund des Alters in die Kindertagesstätte von den Eltern begleitet und müssten den Weg nicht alleine zurücklegen.

 

Fußgängerüberwege könnten in der Konrad-Wolf-Straße grundsätzlich nicht angeordnet werden, da nach § 26 der StVO in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001,Punkt 2.1 (2) Fußgängerüberwege über Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper nicht angelegt werden dürften.

 

Somit lehnt die Verkehrslenkung Berlin das Ersuchen der BVV ab. Die Möglichkeiten der Einflussnahme sind für das Bezirksamt erschöpft.

 

 

 
 

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