Drucksache - DS/1459/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-47a - Festsetzung
Arbeitstitel: "GuD Klingenberg"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)        die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-47a vom 12. Mai 2011 mit Deckblatt zu Blatt 1 und Deckblatt zu Blatt 2 von 2 Blättern vom 5. Dezember 2013 für das Gelände südlich des Stich­kanals, westlich der Saganer Straße und des Hönower Wiesenweges, nördlich des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 und des Hohen Wallgrabens sowie östlich der Spree, einschließlich Abschnitte der Köpenicker Chaussee und des Blockdammwegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg als Rechtsverordnung.

 

b)        mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2014 zur Drucksache Nr. 1170/VII den Bebauungsplan 11-47a vom 12. Mai 2011 mit Deckblatt zu Blatt 1 und Deckblatt zu Blatt 2 von 2 Blättern vom 5. Dezember 2013 für das Gelände südlich des Stichkanals, westlich der Saganer Straße und des Hönower Wiesenweges, nördlich des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 und des Hohen Wallgrabens sowie östlich der Spree, einschließlich Abschnitte der Köpenicker Chaussee und des Blockdammwegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-47a entschieden.

 

Mit Schreiben vom 18. August 2014 hat der Fachbereich Stadtplanung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB der höheren Verwaltungsbehörde den Bebauungsplan-Entwurf 11-47a zur erneuten Rechtsprüfung übersandt.

Mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 hat die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt und der Bebauungsplan als Rechtsverordnung festgesetzt werden kann.

 

Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

             


Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Bebauungsplan 11-47a

 

für das Gelände südlich des Stichkanals, westlich der Saganer Straße

und des Hönower Wiesenweges, nördlich des Grundstücks

Hönower Wiesenweg 17-18 und des Hohen Wallgrabens

sowie östlich der Spree, einschließlich Abschnitte

der Köpenicker Chaussee und des Blockdammwegs

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg

 

              unmaßstäblich

Bebauungsplan 11-47a

 
 

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