Drucksache - DS/1450/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht, die zuständigen Stellen dafür zu gewinnen, beim Einkaufszentrum Alfred-Kowalke-Straße solche Ein- und Ausfahrtsregelungen zu treffen, dass die Fußgänger_innen und Radfahrer_innen an der westlich gelegenen Kraftfahrzeugfurt zwischen dem Gebäude des Sonnenstudios und der Lottoannahmestelle nicht mehr gefährdet werden; denkbar wäre, diese Durchfahrt nur als Zufahrt freizugeben.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Das Ersuchen wurde umfassend geprüft.
Bei der genannten Örtlichkeit Alfred-Kowalke-Straße 2–4 handelt es sich um ein Privatgrundstück.
Auf diesem Grundstück befinden sich Verkaufseinrichtungen und ein Parkplatz.
Das genannte Grundstück hat zwei Zu- und Abfahrten. Beide sind übersichtlich gestaltet. Es sind keine Verkehrsgefährdungen bekannt, so dass Veränderungen der Ein- und Ausfahrtsregelungen nicht erforderlich sind.
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