Drucksache - DS/1443/VII  

 
 
Betreff: Gründung einer Grundschule am Standort Dolgenseestraße 60, 10318 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin BiKuSozSp 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Am Schulstandort Dolgenseestraße 60 in 10318 Berlin wird zum Schuljahr 2015/16 eine Grundschule gegründet.

 

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um ohne Schaden für die ab dem Schuljahr 2015/16 in die dann neu gegründete Grundschule aufzunehmenden Schüler/innen das Schuljahr schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können. Dazu gehört auch, dass zeitgerecht der Bedarf an erforderlichem Schulleitungs- und Lehrpersonal bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geltend gemacht werden kann.

 

Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das mögliche private Interesse an einem Aufschub der Voll­ziehbarkeit nach Erhebung eines Widerspruchs.

 

Der sofortige Vollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung wird deshalb ange­ordnet. Ein Widerspruch gegen diese Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung.

 

 

Begründung

 

1.              Ausgangssituation und Ist-Analyse

 

Die Neugründung einer Grundschule am Schulstandort Dolgenseestraße 60 nach umfassen­der Sanierung des Standortes erfolgt im Kontext des bereits seit geraumer Zeit breit und öffentlich erörterten Anstiegs der Schülerzahlen im Bezirk, dessen vielfältige Gründe hier nicht nochmals gesondert beschrieben werden.

 

Aus dieser Entwicklung resultierte seinerzeit die Einsicht in die Notwendigkeit des Erhalts und der Sanierung des bezirklichen Schulstandortes Dolgenseestraße 60.

 

Dies wurde in den vergangenen Jahren bereits verschiedentlich begründet bzw. dargestellt, so z.B. in DS/0283/VII Informationen zum Lichtenberger Schulnetz vom 24.05.2012 (s. Prog­nose zur regionalen Entwicklung des Bedarfs an Grundschulplätzen - 2.1.4. Lichtenberg Mitte) und im Rahmen der Beratungen der AG Schulentwicklungsplanung sowie im Aus­schuss Schule und Sport. Die damalige Entwicklungsprognose ist zwischenzeitlich bereits wieder aktualisiert, in den kommenden Jahren wird der Bedarf an Schulplätzen auch im Bereich der Grundschulen voraussichtlich noch stärker steigen. Die Notwendigkeit der Neugründung einer Grundschule am Standort Dolgenseestr. 60 besteht somit unvermindert fort.

 

Der Standort der neu zu gründenden Grundschule liegt im Prognoseraum Lichtenberg Mitte.

 

In diesem Prognoseraum befinden sich bisher die Grundschulen Adam-Ries-Schule, Bernhard-Grzimek-Schule, Bürgermeister-Ziethen-Schule, Friedrichsfelder Schule, Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule, Robinson-Schule und Schule an der Victoriastadt.

 

Langfristig besteht in diesem Prognoseraum bis 2018/19 ein Kapazitätsdefizit von mindestens 7 Zügen einschließlich des geplanten Wohnungsneubaus.

 

 

2.              Schulnetzerweiterung durch Neugründung einer Grundschule

 

Zur Abminderung des Defizits und zur Gewährleistung einer wohnortnahen Beschulung gemäß Schulgesetz wurde die Neugründung einer Grundschule am Standort Dolgensee­straße 60 geplant (s.o. DS/0283/VII).

 

Es handelt sich um einen Schulstandort mit einem Doppelgebäude (Haus 1 und 2). Beide Gebäude verfügen jeweils über eine Kapazität von rund 2,5 Zügen und damit über eine Gesamtkapazität von 5 Zügen (entsprechend dem Musterraumprogramm der Senatsverwal­tung für Bildung - 11,5 Räume pro Grundschulzug). Die gesamte Grundstücksfläche am Schulstandort beträgt 14.242 m² und hat neben den 2 Schulgebäuden eine Sporthalle (GT).

 

Die umfangreichen Sanierungsarbeiten für das Haus 1 wurden im Juli 2014 beendet. Seit dem Schuljahr 2014/15 wird das Gebäude vorübergehend (voraussichtlich für die Dauer von zwei Jahren) als Filialstandort der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule genutzt. Die Sanie­rungsarbeiten am Haus 2 haben ebenfalls begonnen und werden voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2016/17 abgeschlossen sein.

 

Zum Schuljahr 2015/16 soll mit der Neugründung einer Grundschule im Haus 1 begonnen werden.

 

Mit der Umwandlung der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule in eine Gemeinschaftsschule mit dem Förderschwerpunkt "Sehen" und der damit verbundenen Aufhebung des Einschulungs­bereiches (s. DS 1240/VI Aufhebung und Veränderung von Einschulungsbereichen an Grundschulen) wurden die Einschulungsbereiche der Bernhard-Grzimek-Schule, der Bürger­meister-Ziethen-Schule und der Friedrichsfelder-Schule verändert und ein neuer Einschu­lungsbereich für den künftigen Schulstandort gebildet.

 

Nach den Anmeldezahlen des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) gibt es im Schuljahr 2015/16 an dem neu zu gründenden Schulstandort 111 Schul­anfänger/innen. Dies entspräche etwa 4 Lerngruppen/Klassen.

 

 

3.              Verfahren

 

Die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) zur Neugründung einer Grundschule am Standort Dolgenseestr. 60 fand gemäß § 111 Abs. 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 02.12.2014 statt. Der BSB stimmte der Schulneugründung ohne Einwände einstimmig zu.

 

Die Neugründung einer Grundschule am Standort Dolgenseestr. 60 wurde vom Bezirksamt am 09.12.2014 beschlossen.

 

Die Schulneugründung wird nach Beschlussfassung der BVV bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beantragt.

 

Am Standort Dolgenseestr. 60 erfolgt zum Schuljahr 2015/16 die Neugründung einer Grund­schule.

 

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Die Einbringung der Beschlussvorlage in das BA und in die BVV erfolgt(e) schnellstmöglich nach Anhörung des Bezirksschulbeirates am 02.12.2014. Eine dringliche Behandlung durch die BVV ist geboten, um ohne zeitlichen Verzug für die in der Grundschule aufzunehmenden Schüler/innen das Schuljahr schulorganisatorisch vorbereiten und eröffnen zu können (s.a. Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. §80 Abs. 2 Nr. VwGO).

 

 
 

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