Drucksache - DS/1428/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-100 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Alt-Friedrichsfelde 1 bis 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)              das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-100

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis;

b)              entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-100 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu beteiligen;

c)              mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans 11-100

für das Gelände zwischen Alt-Friedrichsfelde, östlicher Grenze des Grundstücks Alt Friedrichsfelde 3 und der Flächen Flur 711 Flurstücke 453 und 278 sowie des Grundstücks Einbecker Straße 49,

Einbecker Straße und Rosenfelder Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

ohne Maßstab

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde

und eines allgemeinen Wohngebietes im südlichen Teilblock

 


              Anlage 2

 

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06. Oktober 2014 bis einschließlich 31. Oktober 2014 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 02. Oktober 2014 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte im Stadtteilzentrum Margaretentreff in der Margaretenstraße 11 ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Kurzbegründung.

 

Während dieser Zeit hat eine Bürgerin in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung Einsicht in die Planung genommen. Es wurden keine Anregungen geäußert.

 

Es gingen auch keine schriftliche Äußerungen bzw. Hinweise ein.

 

Als ein zusätzliches Angebot zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Internet unter http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/aktuell01.html identisches Material zum Bebauungsplanentwurf 11-100 veröffentlicht. Diese Website, auf der die Unterlagen zu fünf gleichzeitig stattfindenden frühzeitigen Beteiligungen eingestellt waren, wurden während der Beteiligungsfrist insgesamt 118-mal aufgerufen. Ob und inwiefern dieser Plan angesehen wurde kann nicht verifiziert werden.

 

 

 

Ergebnis:

 

Beibehaltung des B-Planvorentwurfs und der textlichen Festsetzungen, auf deren Basis für die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine Begründung zu erarbeiten ist.

 

 

 

 
 

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