Drucksache - DS/1419/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht an der Kreuzung Judith-Auer-Straße/Landsberger Allee die fehlende Richtungsmarkierung in den beiden Fahrspuren herzustellen bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung und Stellungnahme gebeten.
Das Antwortschreiben ist am 3. Juni 2015 im Bezirksamt eingegangen und die Senatsverwaltung lehnte das Anliegen mit beigefügtem Schreiben (Anlage) ab.
Zur Begründung stellte die Senatsverwaltung fest, dass das Aufkommen von ausfahrenden Fahrzeugen aus der Judith-Auer-Straße sehr gering sei.
In der morgendlichen Verkehrsspitzenzeit wäre beobachtet worden, dass zumeist nach links abgebogen bzw. geradesaus gefahren werde. Daher würde, wegen der vielen Linksabbieger, der rechte Fahrstreifen überwiegend zum Geradeausfahren gewählt. Zeitgleich aus beiden Fahrstreifen geradeaus Verkehrende seien nicht festgestellt worden.
Die Verkehrslenkung Berlin sah in Anbetracht des unbedeutenden Aufkommens und des großen Kreuzungsbereiches, auch mit dem Hintergrund, dass es im gesamten Stadtgebiet vorzufinden sei, dass sich die zu nutzende Fahrbahn hinter einer Kreuzung um einen Fahrstreifen verringere, keine zwingende Notwendigkeit einer Richtungsvorgabe.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |