Drucksache - DS/1363/VII  

 
 
Betreff: Freigabe von zwei Einbahnstraßen für Radfahrende in der Gegenrichtung in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.11.2014 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
10.12.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
27.01.2015 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob die Einbahnstraßen in der Rathausstraße zwischen Normannenstraße und Rudolf-Reusch-Straße und dem Archibaldweg zwischen Stadthausstraße und Nöldnerplatz für Radfahrende auch in den Gegenrichtungen frei gegeben werden können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat das Ersuchen der BVV geprüft und ein Anhörungsverfahren eingeleitet.

 

Archibaldweg

Voraussetzung für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen ist lt. Verwaltungsvorschrift zum § 41 (Vorschriftzeichen, hier Vz. 220 „Einbahnstraße“) der StVO, dass die lichte Fahrbahnbreite einer Einbahnstraße mit Linienverkehr (hier Bus 396) mindestens 3,50 m betragen muss.

Dies trifft für den Archibaldweg nicht zu. Die Fahrbahnbreite beträgt an der engsten Stelle nur 3,40 Meter. Außerdem muss ein Schutzraum für Radfahrende vorhanden sein. Die Verkehrsführung im Archibaldweg gestaltet sich durch die Kurvenführung unübersichtlich. Für Radfahrende ist an dieser Stelle kein Schutzraum aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite vorhanden.

 

Rathausstraße

Die zunächst im Fachausschuss der BVV geäußerte Annahme, dass das Anliegen hier zustimmungsfähig sei, muss korrigiert werden.

Im durchgeführten Anhörungsverfahren des Bezirksamtes äußerten die Vertreter der Verkehrslenkung Berlin und des Verkehrsdienstes der Polizei erhebliche Bedenken gegenüber der angestrebten Verkehrsführung und verwehrten ihre Zustimmung.

Begründet wird das mit der Parkordnung längs (linke Seite) und quer zur Fahrbahn (rechte Seite). Das Ausparken von Kfz. vorwärts müsste ohne direkte Sichtbeziehung (Fahrer sitzt links) zum ggf. entgegenkommenden Radfahrer erfolgen. Auch beim rückwärts Ausparken könne es durch den Schwenkradius bei der 45° Aufstellung im Schwenkbereich zu Konfliktsituationen kommen.

 

Das Bezirksamt kann daher dem Anliegen weder im Archibaldweg noch in der Rathausstraße entsprechen.

 
 

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