Drucksache - DS/1354/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Paragraph 4 des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG) legt fest, dass ausgehend von einer aktuellen Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur ein Frauenförderplan für einen Zeitraum von sechs Jahren erstellt wird. Der bisherige Frauenförderplan läuft 2014 aus, so dass unter Beteiligung der Frauenvertreterin ein neuer Frauenförderplan bis 2020 zu erstellen ist.
Frauenförderung ist im Bezirksamt ein ständiger strategischer Prozess. Dadurch dass Frauen im Bezirksamt Lichtenberg nicht unterpräsentiert sind, stehen Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Situation der Frauen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatem erneut im Mittelpunkt des neuen Frauenförderplanes. Unter den Bedingungen des Stellenabbaus und der Stellennachbesetzungen mit vorhandenem Personal wird insbesondere die Qualifizierung, gerade auch von Frauen, immer wichtiger. Dem trägt der neue Frauenförderplan durch Abstimmung mit anderen Maßnahmen der Personalentwicklung Rechnung.
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