Drucksache - DS/1330/VII  

 
 
Betreff: Schaffung von Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung direkt an Wahlen teilzunehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales, Menschen mit Behinderungen und MieterschutzBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE SozMiet PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt wurde ersucht sich dafür einzusetzen, dass zukünftig zu Wahlen oder Volksentscheidungen ausreichend barrierefreie Wahllokale zur Verfügung stehen. Als Grundlage sollen die ausgearbeiteten Vorschläge des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung zu Rate gezogen werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Ausgedruckte Hinweisschilder - fett und deutlich Wahllokalnummer und Raumnummer in Normschriftgröße

 

Hinweisschilder werden bei Wahlen und Volksentscheiden durch die Landeswahlleiterin gestellt. Das Bezirkswahlamt wird aber gegenüber der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin den Wunsch der BVV übermitteln, dass diese künftig in Normschrift erstellt werden.

 

Checkliste für Wahlhelfer zum Thema Barrierefreiheit der Wahllokale

 

Checklisten zum Thema "Barrierefreiheit der Wahllokale" sind für die Wahlhelfer entbehrlich, da diese den vom Bezirkswahlamt akquirierten Wahlräumen zugeteilt wurden, so dass diese dann keinen eigenen Spielraum mehr haben.

 

              Informationen und Informationsmaterial in Einfacher Sprache

 

Informationsmaterial zu den Wahlen in Einfacher Sprache wird regelmäßig durch die Landeswahlleiterin erstellt, das im Internet (unter www.wahlen-berlin.de) zum kostenfreien Download bereitsteht.

Darüber hinaus sind gedruckte Exemplare unter anderem in der Buchausgabe der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und meist zusätzlich bei den Bürgerämtern erhältlich.

              Stufenmarkierung an Treppen und Absätzen im Raum

 

Stufenmarkierungen in den einzelnen Wahlräumen können, sofern nicht bereits vorhanden, weder von den Wahlhelfenden noch vom Bezirkswahlamt angebracht werden, da sich diese Räumlichkeiten nicht immer in eigener Verwaltung befinden und hierzu das Einverständnis der Eigentümer notwendig wäre.

Sofern jedoch solche Hindernisse innerhalb der Wahlräume vorhanden sind, werden diese in der Regel nicht als Wahlraum ausgewählt, da bereits bei der Suche nach geeigneten Räumen darauf geachtet wird.

 

Flexible Rollstuhlrampen

 

Das Bezirksamt hat eine mobile Rampe angeschafft. Diese ist im Rathaus Lichtenberg eingelagert und könnte genutzt werden. Es eignen sich aber nicht alle Zugänge zu Wahlräumen für den Einsatz einer mobilen Rampe, da auch hier entsprechende Sicherheitsvorschriften gelten und diese Rampen nur ein bestimmtes Gefälle aufweisen dürfen.

 

Stühle mit Lehne als Sitzgelegenheit für Pausen und Ruhezonen

 

Für Wählende sind in den Wahlräumen grundsätzlich weder Sitzgelegenheiten noch Ruhezonen vorgesehen bzw. erforderlich, da diese sich in der Regel nur für wenige Minuten (d.h. nur für den Wahlvorgang selbst) in den Wahlräumen aufhalten. Sollte es im Einzelfall dennoch notwendig sein, gibt es hierfür immer entsprechende Sitzgelegenheiten.

Grundsätzlich muss bei Wahlen auf das vorhandene Equipment der Wahlräume bzw. der Gebäude zurückgegriffen werden, da das Bezirkswahlamt nicht über entsprechende Kapazitäten zur Bestückung aller Wahlräume verfügt.

 

Wahlschablonen für Sehbehinderte als Grundausstattung der Wahllokale

 

Blinde und stark sehbehinderte Menschen können Wahlschablonen beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin, gegr. 1874 e.V. (ABSV), kostenlos anfordern.

Die entsprechende Veröffentlichung erfolgt direkt durch die Landeswahlleiterin.

 

Zusätzlich teilte der ABSV e. V. auf Nachfrage des Bezirkswahlamtes mit, dass es (auch aus Kostengründen) nicht sinnvoll sei, für jedes Wahllokal nur eine Schablone anzufordern, da die genutzte Wahlschablone wegen des Wahlgeheimnisses beim Wähler verbleibt.

 

Es gibt mit der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin eine Übereinkunft, dass alle, die eine Schablone benötigen, diese auch bekommen. Daher bekommen alle beim Verein gemeldeten Personen sowohl diese Schablone als auch eine CD, auf der die Handhabung nochmals verdeutlicht wird.

 

Angemessene Raumgröße und Einhaltung der Normen für Abstände, z. B. für Rollatoren und Rollstühle

 

Die Wahllokalsuche gestaltet sich immer schwieriger, da sich viele Gebäude nicht mehr im Eigentum des Landes Berlin befinden.

Die Mitarbeiterinnen des Bezirkswahlamtes sind stets bemüht, entsprechende barrierefreie Räume, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, zu finden. In erster Linie ist es wichtig, ein Wahllokal in jedem Stimmbezirk zu finden.

 

Schulung für die Wahlhelfer zum Thema Barrierefreiheit sowie sensiblen Umgang mit Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund

 

Vor jeder Wahl (bzw. Volksentscheid) werden die Wahlvorstände und Schriftführer/innen geschult und bekommen auch entsprechendes Material zum Umgang mit Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund an die Hand.

 

Diese Schulungen sind freiwillig und dienen zur Hilfestellung insbesondere für diejenigen, die das erste Mal in der Funktion teilnehmen.

 

Eine entsprechende Schulung aller Wahlhelfenden ist nicht durchführbar.

Bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament waren insgesamt 1.425 ehrenamtliche Wahlhelfende im Einsatz. Diese können nicht vor jeder Wahl geschult werden, zumal kein Ehrenamtlicher hierzu verpflichtet werden kann.

 

 

 

Informationsmaterial per Link zur Barrierefreiheit der Wahllokale und Schulungsangebote für Wahlhelfer zum Thema Barrierefreiheit im Internet

 

Informationsbroschüren zum Thema werden von der Landeswahlleiterin und vom Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt und werden künftig jedem Wahlhelfenden übergeben.

 

Allgemeine Hinweise können auch in der bezirklichen Wahllokalliste, die im Internet veröffentlicht wird, aufgenommen werden.

 

 

 
 

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