Drucksache - DS/1271/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung und der oberen Denkmalschutzbehörde dafür einzusetzen, dass der Bezirk Lichtenberg grundsätzlich in Verfahren zur denkmalschutzrechtlichen Sicherung von Gebäuden und Gebäudeensemblen im Bezirk in größtmöglichem Umfang einbezogen wird. Die BVV ist regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das „Verfahren zur denkmalschutzrechtlichen Sicherung von Gebäuden und Gebäudeensembles“ wird im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) gemäß § 4 Abs. 1 DSchG Bln als Eintragung von Denkmalen in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) bezeichnet. Gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin § 5 Abs. 1 und 2 ist das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Denkmalfachbehörde des Senates für die nachrichtliche Aufnahme von Denkmalen in ein Verzeichnis (Denkmalliste) und dessen Führung zuständig.
Die für die systematische Erfassung von Denkmalen (Inventarisierung) zuständige Abteilung des Landesdenkmalamtes Berlin arbeitet seit langem eng mit der Denkmalbehörde des Bezirkes Lichtenberg (UD) zusammen. In der Vergangenheit und auch derzeit wurden und werden in enger Abstimmung zwischen Bezirk (UD) und Senat (LDA) die Inventarisierung aktualisiert (Ergänzung, Korrektur und Löschung). Über den aktuellsten Stand dazu ist am 11. Mai 2016 in der 53. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Ausschuss für Kultur informiert worden.
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