Drucksache - DS/1255/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-71 Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) entsprechend dem vorgenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-71 weiterzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
d) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11 - 71
für die Grundstücke Eitelstraße 17 - 20, Sophienstraße 29 - 37
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und einer Gemeinbedarfsfläche "Kindertagesstätte und Anlagen für soziale Zwecke"
ohne Maßstab
Anlage 2
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behördenund der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirksgemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.
27 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben - Stapl D5 - vom 08.04.2014 über die Planung unterrichtet. Sie waren aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans 11-71 abzugeben. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.
23 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf 11-71.
Ergebnis:
Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-71 wie folgt geändert: . Auf die Festsetzung einer "Stichstraße" als öffentliche Straßenverkehrsfläche in den Block wird verzichtet. . Die textliche Festsetzung Nr. 7 zum Ausschluss oberirdischer Stellplätze und Garagen entfällt. . Die Festsetzung des allgemeinen Wohngebiets im Blockinnenbereich wird anhand eines Lärmgutachtens noch einmal überprüft. Daraus könnte ein Wechsel der Gebietsart Richtung Mischgebiet resultieren. . Auf die Festsetzung der Lärmschutzwand wird verzichtet, weil sie nur einen unzureichenden Schallschutz für das Wohngebiet liefert. . Sondierende Bodenproben zu den Altlastenverdachtsflächen Nr. 15469 (Sophienstraße 35) und Nr. 15719 (nördlich Sophienstraße 29, FS 233 + 234) sollen eingeleitet werden. . Das Kapitels zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen in der Begründung zum Bebauungsplan 11-71 wird regelmäßig aktualisiert.
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