Drucksache - DS/1235/VII  

 
 
Betreff: Inklusion im Bereich Kultur und Weiterbildung sichern
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA vom 28.01.2015 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur mitberatend
02.09.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur erledigt   
Hauptausschuss Entscheidung
06.08.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
03.09.2014 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
01.10.2014 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.11.2014 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE HauptA PDF-Dokument
Schreiben BA vom 28.01.2015 (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Beginn der Bera­tungen für den Haushalt 2016/17

  1. einen Bericht über die bisher vollzogenen Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflich­tungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Kultur- und Weiterbildungsangebote,
  2. einen Mängelbericht über die immer noch nicht im Sinne der Inklusion gestalteten Rahmenbedingungen der Angebote und der Leistungen selbst und
  3. ein Maßnahmenpaket zur Behebung dieser zu überwindenden Missstände inklusive der notwendigen finanziellen Voraussetzungen

vorzulegen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie im Zwischenbericht an die BVV vom 28.01.2015 informiert, hat das Bezirksamt einen internen Prozess zum Thema Inklusion in den Bereichen Kultur und Weiterbildung begon­nen, ausgehend von einer notwendigen inhaltlichen Standortbestimmung: „Was bedeutet Inklusion in Bezug auf Angebote der Kultur und Weiterbildung im Allgemeinen und konkret in Bezug auf die bezirklichen Strukturen?“

Inklusion ist ein ebenso klar formulierter Handlungsauftrag wie ein in ihren Konsequenzen auf Angebote und Einrichtungen des öffentlichen Lebens komplexer, tiefgreifender und kostenträchtiger Prozess, der deshalb Zeit braucht und naturgemäß nur Schritt für Schritt erfolgen kann. Nicht umsonst wurde durch die die Bundesregierung 2011 „Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ pub­liziert, der Ziele und Maßnahmen für die Inklusion in einem Entwicklungszeitraum von zunächst 10 (!) Jahren beschreibt. Verwaltung wird diesen Prozess auf allen Ebenen von Kommunen bis hin zum Bund in den nächsten Jahren gestalten und auch das Amt für Weiterbildung und Kultur in Lichtenberg wird sich in den kommenden Jahren weiter intensiv mit diesem wichtigen Prozess befassen.

Auch die Beantwortung der vorliegenden Drucksache kann deshalb gegenwärtig nur als Zwischenstand erfolgen.

 

Analyse

Das Amt für Weiterbildung und Kultur hat im letzten halben Jahr über jede einzelne Einrichtungsleitung der 13 Einrichtungen des Amtes auf der Grundlage des Handbuches „Berlin – Design for all“ (Hrsg. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 2012) eine um­fängliche Prüfung der Barrierefreiheit der Einrichtungen unter folgenden Aspekten vorge­nommen: Orientierung und Information, Bewegungsräume, Belichtung und Beleuchtung, Akustik und Kommunikation, Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Anbindung an den Individualverkehr, barrierefreie Grundstücksgestaltung, Eingangsbereich, Foyer und Flure, Rettungswege, Büroräume in Verwaltungsgebäuden, Verkaufsräume bzw. Räume, in denen Entgelte o.ä. entrichtet werden, Sanitärräume, Gehwege (auf dem Grund­stück), Pkw-Stellplätze, Rampen, Treppen, Aufzüge, Türen, Fenster, Oberflächen sowie Ge­bärdensprachdolmetscher.

Außerdem wurde die Barrierefreiheit in Ausstellungsräumen zusätzlich nach Behinderungen des Bewegungsapparates, Behinderung des Sehvermögens, Behinderung des Hörsinns und Behinderung der Lernfähigkeit geprüft.

Im Zuge dieser aufwändigen Untersuchungen war festzustellen, dass eine weitgehende Barrierefreiheit in Bezug auf die Zugangsmöglichkeiten in 9 von 13 der Einrichtungen des Amtes für Weiterbildung und Kultur gegeben ist. Die Möglichkeit der Nutzung barrierefreier Toiletten ist in allen Einrichtungen ebenfalls vorhanden.

Bei der Betrachtung von (weitgehender) Barrierefreiheit ist zu unterscheiden nach Aspekten der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit der Einrichtungen einerseits sowie der Angebote andererseits.

 

Maßnahmen

Im Zusammenhang mit den o.g. Ergebnissen soll in 2016 im Kulturhaus Karlshorst eine Automatiktür am Aufgang A errichtet werden. Die voraussichtlichen Kosten sind mit 15.000 € veranschlagt und im Entwurf des Haushaltsplanes für den Doppelhaushalt 2015/16 plane­risch untersetzt.

Weiterhin sollen die Zugangsmöglichkeiten in das Keramikatelier für Menschen mit einer Behinderung des Gehapparates hergestellt werden. Hierfür sind voraussichtliche Kosten von 3200 € ebenfalls im Entwurf des kommenden Doppelhaushalts untersetzt.

Die Nachrüstung von Personenaufzügen mit unmittelbarer Anbindung an die Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek und an die Bodo-Uhse-Bibliothek wäre wünschenswert. Da die beiden Bibliotheken in gemieteten Räumen untergebracht sind, liegen bauliche Maßnahmen nicht im Ermessen des Bezirks. Das Bezirksamt wird hierzu mit dem Vermieter Gespräche aufneh­men und die Möglichkeiten einer entsprechenden Ertüchtigung ausloten.

Anhand der Prüfungsergebnisse lassen sich weitere Felder als das der Zugänglichkeit iden­tifizieren, die im Sinne der Barrierefreiheit entwicklungsfähig sind. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen für Personen mit einer Behinderung des Sehvermögens, des Hörsinns und der Lernfähigkeit.

Um deren Hürden für eine verbesserte Teilhabe zu reduzieren, könnten Schritt für Schritt Entwicklungen mit folgenden Schwerpunkten vorbereitet und gestaltet werden:

  • Optimierung der Beleuchtungssysteme
  • Leit- und Orientierungssysteme
  • angemessene Schriftgröße, z.B. bei Bildunterschriften
  • Glastürenmarkierungen
  • Gebärdendolmetscher bei Bedarf
  • Überprüfung des Internetauftritts auf vielfache Barrierefreiheit
  • Prüfung des Einsatzes von assistierenden IT-Technologien
  • Audio-Deskription, Audio-Guide und weiterführende RFID-gestützte Systeme
  • Erhöhung der Kontraste in Räumen
  • Qualifizierung des Personals
  • Rauchmelder, die sowohl akustischen als auch visuellen Alarm geben
  • Verbesserung der Erläuterungen der gezeigten Ausstellungen
  • Einführung von Höranlagen.

 

Einige der o.g. Maßnahmen (z.B. das Gestalten von Schriftgrößen, Markierungen, die Aus­richtung von Beleuchtung, Qualifizierung von Mitarbeiter/innen u.ä.) sollen im Zuge der laufenden Haushaltswirtschaft und des Betriebs der Einrichtungen Schritt für Schritt standort­bezogen Umsetzung finden, ohne dass hierfür zusätzliche Mittel geplant werden müssen.

Für andere Maßnahmen wird eingeschätzt, dass eine konzeptionelle Vorbereitung und Um­setzung mit externem Sachverstand bzw. über die SE Facility Management zur standard­gemäßen Entwicklung der Barrierefreiheit in den Einrichtungen erfolgen sollte. Dies konnte angesichts fehlender Mittel bislang nicht geschehen. Entsprechend ist hier eine Bezifferung zu erwartender Kosten nicht möglich.

Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch, für die kommende Förderperiode des Bezirkskulturfonds ein spezielles Projekt auszuschreiben, was die inklusiven Potentiale von künstlerischen Ausdrucksformen und kulturellen Angeboten in besonderer Weise entwickeln könnte.

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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