Drucksache - DS/1232/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, einen Innovationsfonds einzurichten, der neue Modelle der Jugendarbeit finanziell ermöglicht und innovative Projekte würdigt. In der Folge darf es nicht zu Budgetkürzungen bei bestehenden Projekten der Jugendarbeit kommen. Zusätzlich benötigte Mittel sind im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Der BVV sind unterschiedliche Modelle vorzustellen, die eine Umsetzungsbeteiligung des Jugendhilfeausschusses ermöglichen. Ziel ist, nicht nur eine fortlaufende Finanzierung bestehender Projekte zu garantieren, sondern jene anzuspornen und zu honorieren, die mit neuen Ideen und Visionen frischen Wind in die Jugendarbeit bringen und bisher nicht finanziert wurden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die aus dem Innovationsfonds finanzierten Projekte sollten folgender Definition entsprechen: Projekte sind in sich thematisch, zeitlich und finanziell abgeschlossene, eigenständige Maßnahmen. In der Regel werden dafür Sachmittel und Honorarmittel eingesetzt (kein festangestelltes Personal). Sie sollten in ihrer Gesamtheit beschrieben sein zumindest durch Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle und methodische Begrenzungen, sich abgrenzen gegenüber anderen Einrichtungen oder Vorhaben und von einer projektspezifischen Organisation gekennzeichnet sein.
Der finanzielle Umfang beträgt maximal 10.000 € je Projekt. Dazu wird ein Leistungsvertrag geschlossen. Um jährlich fünf Projekte finanzieren zu können, sind im Doppelhaushalt 2016/2017 in 4010/67103 50.000 € zusätzlich vorzusehen, da entsprechend der Drucksache die Finanzierung der bestehenden Projekte und Einrichtungen der Jugendarbeit durch den Innovationsfonds nicht verringert werden soll.
Die Laufzeit eines Projektes kann maximal 6 Monate betragen. Die Mittel stehen freien und öffentlichen Trägern zur Verfügung. Um den innovativen Charakter zu sichern, ist eine Anschlussfinanzierung zum selben Zweck auszuschließen. Eine Übernahme der durch den Innovationsfonds finanzierten Projekte in eine Regelfinanzierung ist nicht möglich. Die Projekte unterstützen und befördern die sozialräumliche Arbeit bzw. fachspezifische Themen, die dann unter Umständen auch eine bezirkliche Dimension erreichen.
Entsprechend der Drucksache werden folgende unterschiedlichen Modelle zur Umsetzungsbeteiligung des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen:
a) Der JHA definiert Themen und fordert Träger auf, dafür Konzeptionen einzureichen. Die Verwaltung bewertet diese und legt das Ergebnis zur Entscheidung dem JHA vor. Bearbeitungszeit ca. 3-4 Monate b) Der JHA definiert Themen und fordert Träger auf, dafür Konzeptionen einzureichen. Die Verwaltung bewertet diese, entscheidet und informiert den JHA darüber. Bearbeitungszeit ca. 2-3 Monate c) Träger definieren Themen, geben diese dem JHA zur Kenntnis. Die Verwaltung bewertet diese und legt das Ergebnis zur Entscheidung dem JHA vor. Bearbeitungszeit ca. 2-3 Monate d) Träger definieren Themen, geben diese dem JHA zur Kenntnis. Die Verwaltung bewertet diese, entscheidet und informiert den JHA darüber. Bearbeitungszeit ca. 1-2 Monate
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |