Drucksache - DS/1228/VII  

 
 
Betreff: Gewährung von Sachmitteln für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften im Jahr 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt den Bezirken Mittel zur Verfügung, um ehrenamtlich engagierte Bewohnerinnen und Bewohner bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft zu unterstützen.

Damit sollen für das Gemeinwesen wichtige Einrichtungen im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung verbessert werden.

 

Auf den Bezirk Lichtenberg entfallen 74.000 Euro.

 

Die Bezirke können den Initiativen, die z. B. bei der Renovierung von Räumen in Kindertagesstätten und Schulen, Jugendfreizeitstätten, Sportflächen, Kultureinrichtungen, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheimen, Schulstationen oder Selbsthilfekontaktstellen und Grünflächen selbst Hand anlegen wollen, Sachmittel genehmigen.

Die Drucksache 1267/VI vom 23.04.2009 der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin wird bei Bescheiderteilung und Abrechnung beachtet.
 

Gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung z. B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen, wie Schulen einschließlich Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Kultureinrichtungen, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Sonstige soziale Einrichtungen, Sportanlagen, Grünanlagen und öffentliche oder öffentliche zugängliche Straßen und Plätze.

 

Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete durchführen wollen.

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist.

 

 

Auf Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bezirksämter entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens über die Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vor Beginn der Arbeiten hat deshalb die Entscheidung des Bezirksamtes vorzuliegen.

 

Mit einer Pressemitteilung wurden Träger, Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Antragsstellung informiert. Die eingegangenen Anträge wurden an die Fachämter, an die Gebietskoordination, an die Beauftragten und an den Kita Eigenbetrieb zur Benennung von Rang- und Reihenfolge der Prioritäten verteilt. Dem Bezirksamt lagen insgesamt 119 Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 176.810,34 Euro vor. Berücksichtigt wurden 72 Anträge mit insgesamt 73.630,83 Euro. Die verbleibenden Mittel werden zur Auffüllung nicht vorhergesehener, geringer, Ausgaben der Antragsteller bei der Abrechnung der Mittel verwendet.

 

 

1 Anlage

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen