Drucksache - DS/1185/VII  

 
 
Betreff: Zeitplan und Maßnahmen für Sporthalle des Coppi-Gymnasiums vorlegen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.09.2014 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 31.07.2014 eine Zeitplanung für das Planungs- und Bauvorhaben für die Sporthalle des Coppi-Gymnasiums vorzulegen. Darin sind die groben zeitlichen und sachlichen Meilensteine der Planungs- und Bauabläufe bis zur Realisierung einer neuen Sporthalle einschließlich eventuell einzuhaltender gesetzlicher Verfahrensfristen zu benennen. Es ist zudem darzustellen, welche Maßnahmen in welchen Verfahrensschritten ergriffen werden können, um die genannten Zeiträume zu verkürzen. Darüber hinaus ist aufzuzeigen, welche Verfahrensschritte parallelisiert werden können.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Um die Zeitplanung für das Planungs- und Bauvorhaben nachvollziehbar darstellen zu können, muss zunächst der Verlauf bis zur Entscheidung für einen Neubau im März 2014 erläutert werden. Dabei ist auch festzuhalten, dass bis zum März 2014 kein früherer Fertigstellungstermin genannt wurde, so dass die Einschätzung aus der Begründung der Drucksache, "dass sich der Bau anders als bisher erwartet bis zum Jahr 2017 hinziehen könnte", nicht nachvollzogen werden kann. 

 

Zur Sache:

Am  03. Juli 2013 kam es zu einem offenbar durch Brandstiftung verursachten Brand in der Sporthalle des Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasiums, bei dem die Halle bis auf die Grundmauern abbrannte und der jüngst sanierte Sanitärtrakt zwischen Schulgebäude und Halle in Mitleidenschaft gezogen wurde.

 

Unmittelbar danach, am 04. Juli 2013, erfolgte die Meldung des Schadens an den Versicherer und die Bestellung eines Gutachters durch den Versicherer.

 

Am 09. Juli 2013 wurde die Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien um die Ermittlung der Kosten für eine neue Zweifeldsporthalle gemäß aktuellem Musterraumprogramm gebeten. Außerdem sollte die Übertragung der angrenzenden Parkplatzfläche Römerweg an den Bezirk betrieben werden.

 

Die zuständigen Fachämter (Schule, Finanzen und Facility Management) berieten daraufhin zu Varianten eines Ersatzbaus und dabei insbesondere auch zu Möglichkeiten der Finanzierung und lösten verschiedene Prüfaufträge aus (Denkmalschutz, Höhe der Versicherungssumme, Flächenbedarf in der Region, Erschließung etc), um die Planung vorzubereiten.

Dem Anliegen der Grundstücksübertragung stimmte die Senatsverwaltung im September 2013 zu.

Es erfolgte eine Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt, welche ergeben hat, dass die

Streichung der zerstörten Sporthalle Coppischule von der Denkmalliste möglich sei.

 

Bis Mitte Juli 2013 wurde die Sicherung der Brandruine vorgenommen und alle notwendigen Reparaturen zum Weiterbetrieb der Schule               (Trennung Wasser, Elektro, Wärme, Hausalarm) beauftragt. Eine Dachdeckerfirma erhielt den Auftrag, den Dachstuhl des Sozialtrakts abzureißen bzw. die notwendigen Sicherungen gegen Nässe- und Sturmschäden vorzunehmen. Es erfolgten die statische Überprüfung und die Sicherung bzw. Herstellung der Schließbarkeit des Sozialtraktes.

 

Außerdem wurden in dieser Zeit umfangreiche Unterlagen für den Versicherungsgutachter zusammengestellt, erarbeitet und z.T. mehrfach übergeben.

Am 14.11.2013 übergab der Gutachter das Gutachten an die Versicherung. Die Stellungnahme der Versicherung hierzu wurde am 27.11.2013 übergeben.

 

Am 05.11.2013 beschloss das Bezirksamt, dass das Schulamt (nunmehr) die Serviceeinheit Facility Management (SE FM) mit "Voruntersuchungen und der Erstellung von Bauplanungsunterlagen für den Bau einer Turnhalle in zwei Varianten - 1. für den alten Standort; 2. für den neuen Standort, inklusive Kostenkalkulation", - beauftragen solle.

 

Es erfolgte darauf hin durch die SE FM (Baumanagement) mittels freihändiger Vergabe die Auswahl eines Planungsbüros und die Beauftragung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für vorabgestimmte Varianten.

Am 31. Januar übergab das Büro Planungsvarianten mit entsprechenden Kostenkalkulationen, wobei Kosten von 6 Mio. ? inkl. Außenanlagen prognostiziert wurden.

 

Nach erneuter Diskussion der Varianten und einer Verständigung mit dem Versicherer, wurde am 25. Februar 2014 von den beteiligten Fachämtern festgelegt und vom Bezirksamt am 04. März 2014  bestätigt, dass am Standort der abgebrannten Sporthalle des Coppi-Gymnasiums ein Neubau einer zweistöckigen 2-Feld-Halle erfolgen soll.

Die SE FM legte auf dieser Grundlage erstmalig einen Zeitplan vor, der die Übergabe der Halle im Juni 2017 vorsieht.

 

Dieser Zeitplan wurde am 18. März 2014 Schülerinnen, Eltern und Lehrerinnen des Coppi-Gymnasiums vorgestellt.

 

Zur Finanzierung werden durch Umschichtung aus anderen Invest-Maßnahmen und unter Verwendung der Versicherungssumme ff. Raten vorgesehen

 

Jahr              2014              2015              2016              2017              gesamt

T ?              320              450              1.900              1.830              4.500

             

Am 13. März 2014 wurde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Referat Wettbewerbe, Kontakt aufgenommen, um Unterstützung bei der Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Auswahl eines Planungsbüros zu erhalten.

 

Planungswettbewerbe sind nach der "Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins" (ABau) 2013 IV 150 das zu bevorzugende Instrument zur Auftragsstreuung und gleichzeitigen Förderung der Baukultur. In diesem konkreten Fall ist wegen der Einbindung einer neuen, schnell dominanten Kubatur in ein bestehendes denkmalgeschütztes Ensemble nicht davon abzuweichen. Für die Durchführung inkl. Fristen ist § 25 Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) maßgebend.

Eine beschränkte Ausschreibung oder gar freihändige Vergabe ist wegen der Überschreitung der Schwellenwerte nach § 2 Vergabeverordnung (VGV) nicht möglich.

 

Am 26. März wurde der Senatsverwaltung für das Wettbewerbsverfahren ein Kostenplan übergeben.

Am 11.04.2014 wurde ein Vermesser mit der Erstellung eines aktuellen Grundstücksplans als notwendige Zuarbeit für die Wettbewerbsunterlagen beauftragt.

Außerdem wurde wegen mangelnder eigener Kapazitäten im Baumanagement am 15. Mai 2014 ein externes Büro mit der Projektsteuerung beauftragt.

 

Am 25. April 2014 wurde der Abbruch der Brandruine abgeschlossen. Der Abtransport des Abfalls steht noch aus.

 

Die weitere Planung stellt sich wie folgt dar, wobei die Zeitvorgaben zum Teil auf gesetzlichen Vorschriften für vergaberechtliche Fristen und zum Teil auf Erfahrungswerten beruhen,  die sich am Mittel vergleichbarer Bauvorhaben orientieren.

 

Lf.

Nr.

 

Dauer in Monaten

 

Verfahrensschritte

 

Endtermin

 

1

6

(läuft)

Verfahren zur Vergabe der Architektenleistungen mit Abstimmungen zur Aufgabenstellung (Nutzer, Senat. u.a. § 5 Rahmenrichtlinie Planungswettbewerbe - RPW 2013) wie vor beschrieben

parallel:

VOF-Verfahren zur Vergabe der Planungen für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) (dabei sind Fristen nach VOF §§ 9, 14 einzuhalten)

 

31.09.14

2

4

Erstellung der Vorplanungsunterlagen mit Abstimmungen (Nutzer, Bauaufsicht, Denkmalpflege.)

 

31.01.15

3

6

Erstellung der Bauplanungsunterlagen mit Genehmigungsphase (Bauaufsicht, Statik, Brandschutzgutachten.)

 

31.07.15

4

4

Erstellen der Ausführungsplanung

 

30.11.15

5

6

Ausschreibung der wesentlichen Bauleistungen und Vergabe - Dabei sind Fristen für Veröffentlichung, Angebotsbearbeitung und Auftragserteilung u.a. nach ABau V 111, VOB Teil A §§ 10, 12, GWB § 101a einzuhalten

Bedingung: Angebote liegen im Kostenrahmen, Ausschreibungen werden überlappend erstellt

 

30.05.16

6

11

Bauausführung

Bedingung: keine Bauverzüge durch Firmen, Insolvenzen, außergewöhnliche Wetterlagen

 

30.04.17

7

1

Mängelabarbeitung, Abnahmen

 

30.05.17

8

 

Übergabe an den Nutzer

 

Juni 17

 

 

Mögliche Parallele Bearbeitungen sind im Punkt Ausschreibung bereits erfasst und fest eingeplant.

Weitere Parallelisierungen sind nicht möglich, da

  • ein neuer Planungsschritt (lf.Nr. 1, 2, 3, 4) erst nach Vorliegen der Genehmigung des vorherigen begonnen werden darf, um unter anderem kostenpflichtige Mehrarbeit zu verhindern
  • eine fertige Ausführungsplanung Voraussetzung für eine fachgerechte Ausschreibung/ Vergabe der Bauleistungen ist
  • die wiederum Voraussetzung für einen störungsfreien zügigen Bauablauf ist.

 

Verkürzungen der vorgesehenen Zeiträume sind in den Punkten Erstellung Vorplanungsunterlagen und Bauplanungsunterlagen (lf.Nr. 2, 3) bereits enthalten. Hier sind sowohl die nach "Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins" (ABau) vorgesehenen Prüfungszeiträume herausgerechnet als auch eine kürzere Genehmigungsphase kalkuliert. Hier setzt das Bezirksamt auf eine laufende enge Abstimmung und die Kooperationsbereitschaft der zuständigen Ämter.

 

In allen anderen Schritten wird das Bezirksamt selbstverständlich alle uns zur Verfügung stehenden Mittel und jede sich bietende Gelegenheit nutzen, Zeit für eine frühere Übergabe zu gewinnen.

 

 

 
 

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