Drucksache - DS/1171/VII  

 
 
Betreff: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Arbeitstitel: Teilfläche des Geländes westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK - Anlage 3  
VzK + Anlagen 1 u. 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 4  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für eine Teilfläche des Geländes westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 2: Begründung

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-94 VE

für eine Teilfläche des Geländes

westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

              unmaßstäblich

 

Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und öffentlichen Verkehrsflächen


              Anlage 2

 

Begründung

 

 

Der Eigentümer der Flächen westlich der Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße bis auf ca. Höhe Worbiser Straße hat einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt.

 

Die genannten Flächen befinden sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes XXII-3bb, der basierend auf dem Flächennutzungsplan und der Bereichsentwicklungsplanung zum Ziel hat, die städtebauliche Grundkonzeption des Wohngebietes "Weiße Taube" des festgesetzten B-Planes XXII-3a bis zur Ferdinand-Schultze-Straße fortzuführen. Es wurden bisher die frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden mit 3 Planvarianten durchgeführt und mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch Beschluss des Bezirksamtes auch abgeschlossen. Planungsziel ist weiterhin die Sicherung von allgemeinen Wohngebieten bei Fortführung der Parkanlage bis zur Ferdinand-Schultze-Straße (siehe Anlage 3 - Variante A). Die mit dem B-Plan beabsichtigte und erforderliche Fortführung des vorhandenen Städtebaus des westlich gelegenen Wohngebietes ist nur konsequent, wenn auch die entsprechende Geschosszahl bzw. Gebäudehöhe der vorhandenen Wohnbebauung deutlicher berücksichtigt wird. Der Bebauungsplanentwurf soll deshalb dahingehend geändert werden, dass nördlich der Plauener Straße zwingend fünfgeschossige Gebäude zu errichten sind. Für die zu errichtenden Gebäude zwischen Plauener Straße und Sollstedter Straße soll eine Gebäudehöhe von 6 Geschossen zwingend sein. Dabei bedarf es für die fünf- und sechsgeschossigen Gebäude einer Festsetzung einer maximal zulässigen Oberkante der Gebäude, um sicherzustellen, dass die vorhandenen Gebäudehöhen nicht überschritten werden. Die bisher geplante, nicht so klar definierte Höhenentwicklung wird so in Übereinstimmung gebracht mit dem Gesamtkonzept des Wohngebietes. Das planerische Ziel der Schaffung eines Übergangs zur östlich gelegenen Einzelhausbebauung durch eine Reduzierung der Gebäudehöhen entlang der Ferdinand-Schultze-Straße soll aber dennoch beibehalten werden. Hier sollen Gebäude mit nunmehr zwingend 4 Vollgeschossen errichtet werden.

 

Aufgrund dessen, dass die Grundstücke im Geltungsbereich verschiedenen Eigentümern mit unterschiedlich stark ausgeprägten Investitionsabsichten gehören und die Fortführung der vorhandenen öffentlichen Parkanlage auf privaten Grundstücken nicht mit den Interessen des privaten Eigentümers übereinstimmt, gestaltet sich die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens sehr schwierig.

 

Um dennoch die Investitionsabsichten des Grundstückseigentümers an der Ferdinand-Schultze-Straße/Schleizer Straße, die sich im Wesentlichen im Einklang mit den planerischen Zielen des Bezirks befinden, zu befördern, soll unter Berücksichtigung des gestellten Antrages auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens der Geltungsbereich des B-Planes XXII-3bb entsprechend reduziert werden und ein vorhabenbezogenes Planverfahren eingeleitet werden.

 

Es sind die Errichtung von Wohngebäuden in Geschossbauweise mit ca. 225 Wohnungen und die Herstellung der Verbindung der bestehenden Abschnitte der Plauener Straße als öffentliche Verkehrsfläche durch den Vorhabenträger geplant. Die Bebauung orientiert sich städtebaulich an der westlich bereits vorhandenen Wohnbebauung und soll überwiegend Straßen begleitend mit vier bis fünf Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss errichtet werden. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind eingeschossige Tiefgaragen geplant.

 

Das vorgelegte städtebauliche Konzept (Anlage 4) weicht hinsichtlich der Geschosszahlen, allerdings im Wesentlichen unter Übernahme der vorhandenen Gebäudehöhen, und der überbaubaren Grundstücksflächen teilweise von den bisherigen Zielen ab. So soll auf dem Baufeld zwischen Schleizer Straße und Plauener Straße zwar an die kammartige Struktur angeschlossen werden, aber diese so verschwenkt werden, dass im Gegensatz dazu ein nach Süden zur Plauener Straße orientierter Wohnhof und eine Straßen begleitende Bebauung an der Schleizer Straße entstehen. Damit sollen der Verschattung der Freiflächen entgegengewirkt und die unteren Geschosse besser belichtet werden. Einschnitte in der möglichen Gebäudehöhe dienen der Auflockerung der Bebauung und schaffen unterschiedliche und bessere Belichtungssituationen. Südlich der Plauener Straße wird die bisher geplante Bebauung entlang der Verkehrsflächen aufgegriffen und durch eine Bebauung entlang der geplanten Parkanlage ergänzt. Die so entstehende Blockrandbebauung wird durch eine Öffnung im Süden zur geplanten Parkanlage unterbrochen. Auch in diesem Baufeld wird in den Gebäudehöhen variiert.

 

Es besteht die Absicht, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen.

 

 
 

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