Drucksache - DS/1170/VII
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/1170/VII:
Begründung: Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die Vorlage zur Beschlussfassung am 5.6.2014 beraten und sich die aus der Abwägung der eingeschränkten erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB eingetretenen Änderungen begründen lassen. Die Beschlussfassung ist Voraussetzung für die Festsetzung des Bebauungsplans 11-47a.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, durch die bevorstehende Beratungspause keine Verzögerungen im Verfahren eintreten zu lassen. Abstimmung zur Dringlichkeit: 10/0/2
Text des Ursprungsantrages: Siehe Vorlage zur Beschlussfassung vom 15.5.2014
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1
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