Drucksache - DS/1121/VII  

 
 
Betreff: Neue Modernisierung der GSW im Weitlingkiez - Umstrukturierungsverordnung aus 2012 geltend machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, auf Grundlage der beschlossenen Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem März 2012 (Drucksache 0192/VII) die neuen Bauvorhaben der GSW in den Wohnblöcken der Metastr., Friedastr. Und Margaretenstr. nicht ohne Rücksprache mit der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zu genehmigen.

 

Zudem wird das Bezirksamt zu den folgenden Punkten ersucht:

 

-          Die Genehmigung der neuen Modernisierungsvorhaben (Ankündigung an die Mieter per Brief am 23.12.2013) sollen frühestens in Folge einer transparenten und nachvollziehbaren Darlegung der GSW betreffend der Mieterhöhungen sowie Erhöhung der ehemals angekündigten Mietpreiserhöhungen (Erhöhung der Miete um 5,10 ?/m²) vollzogen werden. Dabei muss begründet werden, ob es sich tatsächlich um Modernisierungsvorhaben und nicht um Instandsetzungsvorhaben handelt und ob es sich dabei um sogenannte "Luxussanierungen" handelt:
 

-          Die nach beschlossener Drucksache DS/0192/VII zugesagten eigentümerunabhängigen Mieterberatungen sind auf Grund der neuen Modernisierungsvorhaben wieder einzusetzen und erfolgen für die Mieterinnen und Mieter kostenneutral. Darüber sind die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu informieren.
 

-          Das Bezirksamt wird ersucht, einen Gesprächstermin mit der GSW, Mieterinnen und Mieter zu organisieren, so ein konstruktiver Austausch über die Modernisierung und die Vorhaben geführt werden kann, Probleme früh ausgesprochen und Lösungsansätze gemeinschaftlich gefunden werden können.
 

-          Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV Lichtenberg in einem (Zwischen-)Bericht bis zum März 2014 darzulegen, welche Bauanträge zu welchem Zeitpunkt bzgl. der oben genannten Straßen seit dem März 2012 im Bezirk Lichtenberg gestellt und wie mit diesen umgegangen wurde. Neue Bauanträge, welche der beschlossenen Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem März 2012 (Drucksache 0192/VII) betreffen, sind nicht ohne Rücksprache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zu beschließen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bis heute ist kein Antrag auf Genehmigung eines neuen Vorhabens der GSW  in den Blöcken Metastr., Friedastr. und Margaretenstr. im Bezirksamt Lichtenberg eingegangen. Sobald ein solcher Antrag vorliegt, wird die BVV, im Sinne der Transparenz des Verwaltungshandelns, kontinuierlich über den Stand des Genehmigungsverfahrens durch den zuständigen Bezirksstadtrat informiert.

 

zu Pkt 1:Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird der Maßnahmeumfang detailliert geprüft. Dies beinhaltet die Differenzierung nach umlagefähigen Modernisierungsmaßnahmen und mietenneutralen Instandsetzungsarbeiten.

 

zu Pkt 2:Die vom Bezirksamt beauftragte Mieterberatungsgesellschaft "Büro für Sozialplanung Lichtenberg (BfSL)" ist nach wie vor in der Lückstr. 66 tätig und bietet dienstag- und donnerstagnachmittags eine offene Beratung an. Jeder Mieter in Lichtenberg kann dort Unterstützung finden.

 

zu Pkt 3:Erfahrungsgemäß geht es bei gemeinsamen Gesprächsterminen mit Mietern und Eigentümern sehr emotional zu, was zu Lasten des Informationsgehaltes derartiger Veranstaltungen geht. Deshalb halten wir es für sinnvoller, zweistufig vorzugehen und zunächst das Gespräch mit der GSW allein durch Vertreter des Bezirksamtes zu führen. In diesem Rahmen soll die Genehmigungsfähigkeit des Antrags erörtert werden, ggf. fehlende Informationen oder inhaltliche Unklarheiten ausgeräumt werden. In einem zweiten Schritt ist die Durchführung einer Mieterversammlung unter Einbeziehung  der Mieterberatung "BfSL" denkbar.

 

zu Pkt 4:Es sind für den genannten Zeitraum, ab 01. März 2012 bis heute, keine Bauanträge

  seitens der GSW Immobilien AG beim FB BWA / UD eingegangen.

 

 
 

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