Drucksache - DS/1111/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat für die Grundstücke Anna-Ebermann-Straße 1-24, Josef-Höhn-Straße 1-20, Wartenberger Straße 34/38c sowie 44/72 und Gehrenseestraße 67-77 im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum sozialverträglichen Ablauf der geplanten Modernisierung in der Wohnanlage Anna-Ebermann-Straße in Berlin-Lichtenberg abgeschlossen.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: öffentlich-rechtliche VereinbarungAnlage 3: Begründung zum Abschluss der Vereinbarung
Begründung der Dringlichkeit: Für eine zeitnahe Information der Mieterinnen und Mieter des betroffenen Wohngebietes wird die Vorlage an die BVV als Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme beschlossen.
Geltungsbereich der für die Grundstücke Anna-Ebermann-Straße 1-24, Josef-Höhn-Straße 1-20, Wartenberger Straße 34/38c sowie 44/72, Gehrenseestraße 67-77 im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ziel der Vereinbarung sozialverträglicher Ablauf der geplanten Modernisierung in der Wohnanlage Anna-Ebermann-Straße
Anlage 3 Begründung:Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2013 beschlossen, für die Grundstücke Anna-Ebermann-Straße 1-24, Josef-Höhn-Straße 1-20, Wartenberger Straße 44/72, Gehrenseestraße 67-77 im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, eine Verordnung zur Steuerung der städtebaulichen Umstrukturierung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und ein förmliches Verfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 5 BauGB mit dem Ziel einzuleiten, auf der Grundlage eines Sozialplans nach § 180 Abs. 3 BauGB ein den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf der geplanten Modernisierungsarbeiten zu sichern. Mit dem Eigentümer konnte zur Erreichung dieses Ziels nach intensiven Verhandlungen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 2), die im Geltungsbereich gegenüber dem Einleitungsbeschluss zur Umstrukturierungsverordnung auf das Grundstück Wartenberger Straße 34/38c erweitert wurde, abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung ersetzt einen förmlichen Sozialplan.
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