Drucksache - DS/1088/VII  

 
 
Betreff: Ergänzung der Geschäftsordnung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Entscheidung
26.03.2014 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
28.05.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
25.06.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
27.08.2014 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
24.09.2014 
28. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE GOEB PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:

 

Der § 17 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

"Über die Sitzungen der Ausschüsse werden von dem/der Schriftführer/in Protokolle geführt. Sie haben Beschlüsse und andere Ergebnisse der Sitzung wieder zu geben und sollen den Verlauf und die wesentlichen Sachargumente der Ausschusssitzung widerspiegeln. Nichtöffentliche Teile von Ausschusssitzungen sind gesondert zu protokollieren. Die Protokolle sind durch den/die Ausschussvorsitzende/-n und den/die Schriftführer/-in zu bestätigen und den Mitgliedern des Ausschusses, dem/der Vorsteher/-in, den Fraktionen sowie dem Bezirksamt in der Regel 10 Tage nach der jeweiligen Sitzung spätestens jedoch mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Sitzung zuzuleiten und in dieser Sitzung zu bestätigen. Das Protokoll wird rechtsverbindlich durch Beschluss des Ausschusses, der dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung durch den/die Ausschussvorsitzende/n unverzüglich mitzuteilen ist."

 

Begründung:

Im Rahmen der Diskussion zu der Drucksache waren die Ausschussmitglieder einstimmig der Auffassung, dass die vom Vorsteher der BVV eingebrachten Überlegungen zur Änderung des § 17 Abs. 8 sinnvoll und praktikabel sind. Dieser Vorschlag präzisiert die Vorgaben zum Inhalt der Protokolle mit dem Ziel, für die Öffentlichkeit noch mehr Transparenz zu schaffen und soll gewährleisten, dass die Aktualität des rechtsverbindlichen Protokolls schneller, d. h. am Tag nach Bestätigung/Beschluss hergestellt und im Internet veröffentlicht werden kann.
 

Text des Ursprungsantrages:

Der Ausschuss Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden wird beauftragt geschäftsordnungskonforme Standards zu entwickeln, wie mit nachträglichen, durch Beschluss im Ausschuss, entstandenen Änderungen der Protokolle verfahren wird.

 

Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0
 

 

 
 

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