Drucksache - DS/1064/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für das Gelände südlich der KGA "Biesenhorst II", Bezirksgrenze, Köpenicker Allee, Biesenhorster Weg und Stieglitzweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-92 aufzustellen.
Das Planungsziel ist: - Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".
b) für den Bebauungsplan-Entwurf 11-92 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Anlage 1: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-92 Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens 11-92
Bebauungsplan 11-92
für das Gelände südlich der KGA "Biesenhorst II", Bezirksgrenze, Köpenicker Allee, Biesenhorster Weg und Stieglitzweg im
Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Bebauungsplan 11-92
Planungsziel: Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"
Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.
Veranlassung und Erforderlichkeit
Die Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens dient der Umsetzung der im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin verfolgten Planungsziele. Die Kleingartenanlage (KGA) "Gartenfreunde Wuhlheide" ist im Flächennutzungsplan Berlin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kleingarten" dargestellt. Sie befindet sich aufgrund von Übertragungen durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einem Teil nicht im Eigentum des Landes Berlin. Da die Förderung und der Erhalt des Kleingartenwesens eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe ist und die in diesem Bereich vorhandene städtebauliche Struktur erhalten werden soll, ist zur dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Bereits 1991 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg, alle Kleingärten zu erhalten und als KGAen dauerhaft zu sichern. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung der KGA "Gartenfreunde Wuhlheide" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".
Plangebiet und Planungskonzept
Das ca. 17,4 ha große Plangebiet liegt im Südosten des Bezirkes Lichtenberg im Ortsteil Karlshorst. Begrenzt wird das Plangebiet im Osten durch den Berliner Eisenbahn-Außenring, im Süden durch die Köpenicker Allee/verlängerte Waldowalle, im Westen durch die Köpenicker Allee/ Biesenhorster Weg und im Norden durch die Kleingartenanlage Biesenhorst II.
Mit dem Bebauungsplan soll die KGA in ihrer Struktur auf Dauer als Grünfläche gesichert werden.
Planerische Ausgangssituation
Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 26. September 2013 (ABl. S. 2070), stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kleingarten" dar.
Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) entspricht dem Flächennutzungsplan.
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