Drucksache - DS/1062/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für die beantragten 4 Bauvorhaben (Flurstücke 2769, 2779, 2800 und 284, 2810) im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-35 (Anlage 1) sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt und Planreifegenehmigungen werden erteilt, insofern die Bauherren die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und ihre Rechtsnachfolger schriftlich anerkennen und die Vorhaben mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auszug ALK Anlage 3: Vermerk zur Planreife
Begründung:
Der Beschluss der Planreife für die beantragten Vorhaben gemäß § 33 BauGB durch das Bezirksamt hierüber sind notwendige Voraussetzungen zur Genehmigung der beantragten Vorhaben vor Festsetzung des Bebauungsplans.
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