Drucksache - DS/1017/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-70 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Erweiterung Nahversorgungszentrum Alfred-Kowalke-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-70.

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)              entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-70 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c)              mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

 


              Anlage 1

 

Bebauungsplan 11-70

für den nördlichen Teil der Fläche Flur 610, Flurstück 237,
westlich angrenzende Teile des Grundstücks Alfred-Kowalke-Straße 1 - 4 und Teilflächen der Franz-Mett-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

Planungsziele:

sonstiges Sondergebiet für ein "Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum"

erschließende Straßenverkehrsflächen

 

              Anlage 2

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 15.Oktober 2013 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 13. September 2013 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist sind die Pressestelle und die Bürgerämter informiert worden. Die Gebietskoordinatorinnen haben jeweils Kopien des Planentwurfs und der Begründung zur Weitergabe an das jeweilige Stadtteilzentrum erhalten.

Im Internet wurde der interessierten Öffentlichkeit ebenfalls die Möglichkeit gegeben, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

 

-        Bebauungsplanvorentwurf

-        Kurze Begründung der Planungsziele

 

Während der Beteiligungsfrist haben keine Bürger und Bürgerinnen Einsicht in die in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung ausliegende Planung genommen. Es wurden daher auch keine mündlichen Anregungen geäußert.

Eine schriftliche Anregung bzw. ein Hinweis ging im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beim Fachbereich Stadtplanung ein, der sich auf die Internetinformationen berief:

 

 

Stellungnahme (Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.)

Laut Landschaftsprogramm Teilkarte Naturhaushalt / Umweltschutz befinde sich das Plangebiet im Siedlungsbereich mit dem Ziel der Erhöhung naturhaushaltswirksamer Flächen. Da durch die geplante Überbauung der bisher nicht überbauten Teile der Parkplatzfläche zusätzliche Versiegelung entstehen, sollte diese ausgeglichen werden. Hierzu biete sich extensive Dachbegrünung an, was textlich im Bebauungsplan festgesetzt werden sollte.

Da durch die Bebauung höchstwahrscheinlich auch einige vorhandene Bäume betroffen sein würden, wäre auch hier für Ersatz zu sorgen. In den B-Plan sollte die Bepflanzung der vorgesehenen Stellplätze mit einheimischen, gebietseigenen Bäumen aufgenommen werden. Sinnvoll wäre eine Dichte von einem Baum je angefangene fünf Stellplätze.

 

 

Abwägung und Ergebnis:

Der ersten Anregung wird gefolgt und eine textliche Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern in den Bebauungsplan 11-70 aufgenommen.

Der zweiten Anregung kann nicht gefolgt werden, weil keine Stellplatzflächen im Bebauungsplan 11-70 festgesetzt werden sollen.

 

 
 

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