Drucksache - DS/1013/VII  

 
 
Betreff: Lärmsituation in Hohenschönhausen verringern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
14.01.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der DB Netz AG für eine Verringerung des Lärms an dem Streckenabschnitt Pablo-Picasso-Str./Egon-Erwin-Kisch-Straße einzusetzen. Unter anderem soll eine Geschwindigkeitsreduzierung auf diesem Abschnitt erreicht werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bahnstrecke, die als östlicher Außenring entlang des gesamten Bezirks Lichtenberg und ab S-Bahnhof Gehrenseestraße durch die Wohngebiete von Neu-Hohenschönhausen führt, wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Berliner Lärmminderungsplanung als besonders hoch belastet eingestuft wird. Das Bezirksamt Lichtenberg ist daher dem Anliegen der BVV gefolgt und hat sich an die Deutsche Bahn AG gewandt. Das Antwortschreiben ist der Anlage zu entnehmen.

 

Ergänzend zum Antwortschreiben sei erwähnt, dass Lärmschutzmaßnahmen nur nach Bau oder wesentlicher Änderung von Schienenwegen eingefordert werden können bzw. realisiert werden müssen (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV). Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge betragen in diesem Fall für Allgemeine Wohngebiete am Tage 59 dB(A) und nachts 49 dB(A). Bestehende Schienenverkehrswege genießen somit praktisch Bestandsschutz, egal wie hoch deren tatsächliche Auslastung und somit die Lärmbelastung ist. Insofern bleibt leider nur die Hoffnung, dass die recht niedrige Prioritätskennziffer 0,525 im Lärmsanierungsprogramm dennoch hoch genug ist, um eine schnelle Lösung zur Lärmminderung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Streckennetzes herbeizuführen.

 

 

 

 
 

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