Drucksache - DS/0991/VII  

 
 
Betreff: Lichtenberger Register der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.12.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE JHA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht auf den Internetseiten des Bezirkes ein Register der im Bezirk anerkannten Träger der freien Jugendhilfe aber auch aller im Bezirk tätigen Träger der freien Jugendhilfe zu veröffentlichen.

 

Sollten Gründe vorliegen, die gegen Veröffentlichung einzelner Adressen/Träger sprechen, werden diese nicht veröffentlicht.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Jugendamt hat eine Liste erstellt, in der alle vom Jugendamt Lichtenberg geförderten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe aufgeführt sind, die Leistungen nach den §§ 11, 13.1 und 16 SGB VIII erbringen. Das sind die Träger, die Jugendfeizeiteinrichtungen und Projekte der Jugendarbeit betreiben, Jugendsozialarbeit leisten und Familienförderung bieten. Dafür erhalten sie entweder einen Leistungsvertrag, Zuwendungen oder eine Förderung in Form der mietentgeltfreien Überlassung von Räumen, die sich im Fachvermögen des Jugendamtes befinden.

Nicht erfasst sind Träger, die ausschließlich Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen bieten sowie Kindertagesstätten betreiben, da hierfür keine vollständigen Erkenntnisse im Jugendamt vorliegen.

 

Die Liste (Anlage) ist auf der Internetseite des Jugendamtes hinterlegt:

http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/familie/index.html

 

 
 

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