Drucksache - DS/0983/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht,
in einer zusammenfassenden Darstellung die Bürger in verständlicher Sprache über die bestehenden Formen und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu informieren.
Es sollen insbesondere die Strukturen der Beteiligungsmöglichkeiten aufgezeigt, Ansprechpartner dargestellt, Zugangsvoraussetzungen und Anträge erläutert und Zuständigkeiten erklärt werden. Es soll zusätzlich über die Aufgaben und Möglichkeiten der Bürgerjurys, Beiräte, LAP, Kiezfonds, Bürgerhaushalt, Kinder- und Jugendbeteiligung, Sondermittel der BVV und Antragstellungen durch die BVV und deren Fraktionen sowie über öffentliche Beteiligungsprozesse des Bezirksamts (bspw. im Bereich Stadtentwicklung) informieren und Kontaktwege aufgezeigt werden.
Vor der Umsetzung wird die BVV informiert.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit der Anlage zur BVV-Vorlage gibt das Bezirksamt den ersten Entwurf einer detaillierten Aufstellung von Bürgerbeteiligungsinstrumentarien, Beteiligungsformaten und Beteiligungsangeboten zur Kenntnis.
Diese umfangreiche Auflistung soll in weiteren Schritten bürgerfreundlich und verständlich aufbereitet werden. Vorstellbar ist eine kompakte Broschüre, die einen Kurzüberblick gibt. Weitergehende Informationen können im Internet dargestellt werden. Auch eine Darstellung in einfacher Sprache ist geplant.
Darüber hinaus soll es nicht bei einer bloßen Auflistung der entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten bleiben. Die Zielstellung ist die Erstellung eines Leitfadens Partizipation.
Die im Rahmen des Audits Familiengerechte Kommune abgeschlossene Zielvereinbarung beschreibt im Handlungsfeld 1: Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit unter Ziel 1. 5:Der Bezirk Lichtenberg von Berlin zeichnet sich durch seine gewachsene Beteiligungskultur und dem damit verbundenen hohen Maß an Partizipationsangeboten und Einbindungsmöglichkeiten bei der familiengerechten Gestaltung des Bezirks aus.
Die zugehörige Maßnahme formuliert:
Zunächst sollen hierbei Eckwerte für einen Leitfaden erarbeitet werden, die dann nach entsprechender Beschlusslage im Bezirksamt im partizipativen Verfahren mit interessierten Beteiligten aus Politik, Bürgerschaft und Verwaltung zu einem Leitfaden für familienfreundliche Bürgerbeteiligung münden sollen.
Über die einzelnen Zwischenschritte berichtet das Bezirksamt dann zu gegebenem Zeitpunkt.
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