Drucksache - DS/0980/VII  

 
 
Betreff: Provisorische zweite Fahrbahn unter der Karlshorster Eisenbahnbrücke
Status:öffentlichAktenzeichen:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
28.01.2014 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Hauptausschuss Entscheidung
08.01.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
12.02.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass unter der westlichen Hälfte der neuen Karlshorster Eisenbahnbrücke, über den von der Deutschen Bahn geplanten provisorischen Fußweg hinaus, kurzfristig mit Mitteln des Senates oder bezirklichen Mitteln eine provisorische Fahrbahn angelegt werden kann. Dabei sollen mögliche Alternativen mit den jeweiligen Kosten dargestellt werden.

 

Begründung:

Die Fertigstellung der Karlshorster Eisenbahnbrücke durch die Deutsche Bahn erfolgte im Oktober 2013. Aufgrund der bekannten Verzögerungen bei der Planung der beteiligten Träger BVG und Berliner Wasserbetriebe ist jedoch die Anlage der endgültigen Fahrbahn, des Gehweges und des Radweges in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die Deutsche Bahn plant daher nach Angaben des Bezirksamtes die Anlage eines provisorischen Fußweges auf der westlichen Seite der Brücke, um den Anwohnern den Weg zwischen südlichem und nördlichem Karlshorst zu erleichtern.

Allerdings bliebe dennoch die westliche Hälfte der neuen Brücke über einen Zeitraum von voraussichtlich mehreren Jahren für den Straßenverkehr nicht nutzbar. Die mit dem Neubau angestrebte verkehrsentlastende Wirkung kommt auf lange Zeit nicht zum Tragen.

Die Anlage einer provisorischen zweiten Fahrbahn würde die Nutzung der Erweiterung der Brücke schon in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der endgültigen Verkehrsanlagen ermöglichen. Damit würde die Verkehrssituation für den motorisierten Individualverkehr erheblich verbessert und der Verkehrsraum Karlshorst deutlich entlastet werden. Insbesondere zu Stoßzeiten kommt es an der Karlshorster Brücke aufgrund der Einspurigkeit regelmäßig zu Stau zu Lasten aller Verkehrsbeteiligten und der Anwohner.

 

 

 
 

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