Drucksache - DS/0948/VII  

 
 
Betreff: Genehmigung eines Bauvorhabens (Flurstück 618, Flur 308) gemäß § 33 BauGB (Planungsreife) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa "Gartenstadt Karlshost I" für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
07.11.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzK BA PDF-Dokument
Anlage 1  
Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 618 (Flur 308) -Neubau eines Einfamilienhauses- im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat diehere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.

 

Die Bauantragsunterlagen sowie das Anerkennungsschreiben der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVII-50aa des Bauantragsstellers liegen während der Bezirksverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

 

 

Anlage 1:              Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst", Blatt 1 (unmaßstäblich)

Anlage 2:              Übersichtsplan zur Lage des oben aufgeführten Bauvorhabens sowie die dazugehörigen Bauantragsunterlagen

 

b)

Die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung in der vorliegenden Fassung als Dringliche Vorlage zur Kenntnis vorzulegen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass wegen eines noch nicht durch das Abgeordnetenhaus entschiedenen Grundstücksgeschäfts die Rechtsprüfung des Bebauungsplans XVII-50aa ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist. Die Bauherren sollen vor diesem Hintergrund bei der Realisierung ihres Vorhabens nicht noch weitere Verzögerungen hinnehmen müssen

 

 

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