Drucksache - DS/0930/VII  

 
 
Betreff: Wahlplakatierung einschränken - Bürger und Umwelt entlasten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHauptausschuss
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.12.2013 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
08.01.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
25.02.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
25.03.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
22.04.2014 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache:

 

Begründung:

Der Hauptausschuss konnte sich mehrheitlich nicht auf die Empfehlung für eine Überweisung in den fachlich zuständigen Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr einigen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten für das Anliegen zu prüfen. Das Anliegen in Form des vorliegenden Antrages fand im Hauptausschuss keine Mehrheit.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht durch geeignete Maßnahmen die Anzahl der zulässigen Wahl- und Abstimmungsplakate an Laternenmasten im Bezirk zu reduzieren. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Jeder Partei wird ein Maximalkontingent von 1.500 Plakaten für den gesamten Bezirk genehmigt.
  2. Die Mengenkontrolle soll durch die Ausgabe amtlicher Vignetten, die an den Plakaten befestigt werden müssen, oder ein anderes geeignetes Kontrollverfahren erfolgen.
  3. Das Aufstellen sog. Mobiler Großflächen bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0

 

 
 

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